Studienortswechsel Rechtswissenschaften

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merle_ardelt
Beiträge: 2
Registriert: Do 26. Mai 2022, 18:00

Bearbeitet Studienortswechsel Rechtswissenschaften

Beitrag von merle_ardelt »

Hallo,

habe ich das richtig verstanden, dass man, um sich für das Hauptstudium in Rechtswissenschaften zu bewerben, NUR das Zwischenprüfungszeugnis braucht? Und es ist egal, ob man die Hausarbeiten im Grundstudium zb bestanden hat oder nicht? Denn im Grundstudium in Hamburg hätte man ja auch Hausarbeiten bestehen müssen, aber ich habe immer nur etwas von bestandener Zwischenprüfung gelesen.
Danke und LG
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Campus-Center - BK
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Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Studienortswechsel Rechtswissenschaften

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo merle_ardelt,

"Mit der Bewerbung in das höhere Fachsemester Rechtswissenschaft Erste Prüfung müssen Sie den Nachweis einer bestandenen Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft führen, und zwar durch Vorlage eines Zeugnisses über die bestandene Zwischenprüfung oder einer unterschriebenen und gestempelten Leistungsübersicht bzw. Bescheinigung, in der alle Einzelleistungen aufgeführt sind. Hat die von Ihnen zuletzt besuchte Hochschule keine Zwischenprüfung durchgeführt, genügt der Nachweis von Leistungen im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht, die den Anforderungen von § 9 der Studien-und Prüfungsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 19. Juni 2013 entsprechen. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 130619.pdf"

Bewerbung in das höhere Fachsemester im Studiengang Rechtswissenschaft: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html

Mit besten Grüßen,
BK
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