Hallo somethingright73,
eine Verzichtserklärung kann nicht ohne weiteres einfach rückgängig gemacht werden. Nur in Einzelfällen ist dieses möglich, wenn zum Beispiel die Verzichtserklärung noch nicht bearbeitet wurde, der Studiengang, für den der Verzicht erklärt wurde, zulassungsfrei ist und noch freie Plätze zu vergeben sind. Dieses müsste im individuellen Fall geprüft werden.
Hierfür nutzen Sie am besten das Kontaktformular für personenbezogene Anfragen:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enter.html.
Mit besten Grüßen,
BK