Guten Tag,
ich studiere aktuell hier in Hamburg und für eine Fortführung meines Studiums müsste dementsprechend bis Semesteranfang am 01.10. die Semestergebühr eingehen.
Ob ich das kommende Semester hier studiere ist allerdings von Faktoren abhängig (bzw. mache ich von Faktoren abhängig) die ich nicht direkt beeinflussen kann. Es kommt darauf an, ob ich noch rechtzeitig (bis Vorlesungsstart) die Zusage für eine Wohnung in einer anderen Stadt bekomme. In diesem Fall würde ich die Uni wohl fachfremd wechseln. Ich habe die Überweisung bereits lange hinausgezögert.
Meine Fragen wären nun folgende:
Bis wann kann ich die Semestergebühr spätestens überweisen, ohne exmatrikuliert zu werden? (Die Zusatzgebühr von 30€ wegen Verspätung würde ich in Kauf nehmen, sofern sie in diesem Fall gelten würde). Ich hoffe erst einmal, für die Überweisung wäre es jetzt noch nicht zu spät.
Könnte ich die Gebühr nach rechtzeitiger Bezahlung noch zurückfordern, wenn ich erst nach dem 01.10. aber vor Beginn der Vorlesungsphase eine Wohnung finde und die Uni dann noch wechsle?
Wann/Wie müsste ich den Exmatrikulationsantrag stellen, wenn ich
a) direkt vor dem 01.10. die Uni verlasse
b) zwischen Semesterstart und Vorlesungsstart die Uni verlasse
und c) geschieht die formale Exmatrikulation bei Nichtzahlung automatisch oder muss dennoch ein Antrag vorher gestellt werden. Eine Exmatrikulation nachweisen müsste ich an der anderen Uni nicht.
Die Online-Seiten der Uni Hamburg habe ich soweit ich sehe bereits gelesen.
Ich hoffe ich habe den Überweisungszeitpunkt nicht schon verpasst und dass die Fragen verständlich waren. Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Finn