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Zuletzt geändert von Lib am Di 5. Mär 2024, 20:15, insgesamt 4-mal geändert.
Hallo Liana,
ein Teilzeitstudium ist leider nicht möglich.
Nur aus folgenden Gründen kann ein Teilzeitstudium genehmigt werden:
1, Erwerbstätigkeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden (Nachweis: z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers)
2, Praktikum (Nachweis: z.B. Praktikumsvertrag)
3, notwendige Betreuung oder Pflege eines Kindes (unter 18 Jahren) oder eines sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen (Nachweis: z.B. Geburtsurkunde)
4, Behinderung oder chronische Erkrankung, die die Studierfähigkeit oder die zeitlichen Ressourcen so herabsetzen, dass ein ordnungsgemäßes Vollzeitstudium ausgeschlossen ist (Nachweis: z.B. Ärztliches Gutachten)
Sie könnten im kommenden Wintersemester einfach weniger studieren. Am besten nehmen Sie Kontakt mit dem Studienbüro auf und lassen sich dahingehend beraten. https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... ratung.html
Mit besten Grüßen,
BK
ein Teilzeitstudium ist leider nicht möglich.
Nur aus folgenden Gründen kann ein Teilzeitstudium genehmigt werden:
1, Erwerbstätigkeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden (Nachweis: z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers)
2, Praktikum (Nachweis: z.B. Praktikumsvertrag)
3, notwendige Betreuung oder Pflege eines Kindes (unter 18 Jahren) oder eines sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen (Nachweis: z.B. Geburtsurkunde)
4, Behinderung oder chronische Erkrankung, die die Studierfähigkeit oder die zeitlichen Ressourcen so herabsetzen, dass ein ordnungsgemäßes Vollzeitstudium ausgeschlossen ist (Nachweis: z.B. Ärztliches Gutachten)
Sie könnten im kommenden Wintersemester einfach weniger studieren. Am besten nehmen Sie Kontakt mit dem Studienbüro auf und lassen sich dahingehend beraten. https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... ratung.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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