Bearbeitet Doppel-/ Parallelstudium
Hallo,

mein Anliegen ist folgendes: Aktuell studiere ich im vierten Semester Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg und bin auch sehr zufrieden mit meinem gewählten Studiengang. Allerdings würde ich gerne zum kommenden Wintersemester 2016/2017 ein Doppel-/ Parallelstudium beginnen und den Studiengang Psychologie an einer FernUni belegen. Ich interessiere mich sehr für die Rechtspsychologie und würde daher gerne dieses Fernstudium zusätzlich zu meinem Jura-Studium absolvieren. Die FernUniversität hat mir bereits das o. k. gegeben und ich könnte mich dort als Studiengangszweithörer einschreiben.

Ist dies seitens der Universität Hamburg möglich und muss ich gesondert etwas bei Ihnen für dieses Parallelstudium beantragen o.ä.? Ich habe mich bereits mit der Studienberatung meiner Fakultät hier an der Uni in Kontakt gesetzt und mir wurde dort gesagt, dass ein Fernstudium möglich sei und ich jetzt speziell an meiner jetzigen Fakultät dafür nichts beantragen muss und ich mein bei der Fernuni einschreiben könnte.
Allerdings sollte ich diesbezüglich auch nochmal im Campus Center nachfragen!

Vielen Dank und liebe Grüße
Carolina
Re: Doppel-/ Parallelstudium
Liebe Carolina,

Das ist in der Tat unproblematisch. Im Falle dessen, dass Sie das zweite Studium an einer anderen Hochschule als der Uni Hamburg aufnehmen wollen, entscheidet diese darüber, ob das erlaubt ist.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Doppel-/ Parallelstudium
Sehr geehrte Frau Schelling,

ich bin momentan als Studiengangszweithörer an der Fernuniversität in Hagen ebenfalls im Fach Psychologie eingeschrieben und möchte ab dem WS17/18 an der Uni Hamburg BWL im Master studieren.

Ist auch dieses Teilzeitstudium genehmigungsbedürftig?

Vielen Dank & Freundliche Grüße

Björn
Re: Doppel-/ Parallelstudium
Lieber Björn,

Ihr Fall ist anders gelagert als der von Carolina, da Sie das zweite Studium an der Universität Hamburg aufnehmen würden. Ob Sie in diesem Fall ein Doppelstudium beantragen müssen, hängt von Ihrem Status bei der Fernuniversität Hagen ab. Wenn Sie dort regulär eingeschrieben sind, müssten Sie, unabhängig davon, ob Sie in Vollzeit oder in Teilzeit studieren, ein Doppelstudium beantragen. Sollten Sie nur für ein Akademiestudium angemeldet sein, d.h. nicht eingeschriebener Studierender der Fernuniversität Hagen sein, müssen Sie kein Doppelstudium beantragen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Doppel-/ Parallelstudium
Hallo,

ich hab auch eine Frage zum Doppelstudium:
Ich bin im Moment noch als Promotionsstudent in Rechtswissenschaft in Köln immatrikuliert, und möchte nun gerne an der Uni Hamburg Sprachen und Kulturen Südostasiens als Bachelor-Studium aufnehmen. Zählt dies bereits als Doppelstudium?
Ich habe bei der Bewerbung in Stine meinen bisherigen Studiumverlauf eingestellt, im Zulassungsbescheid finde ich jedoch nicht, dass ich ein Doppelstudium beantragen könnte. Wäre dies ggf. noch möglich?

Danke!
Re: Doppel-/ Parallelstudium
Hallo FelixRas123,

In dem Fall, dass Sie weiterhin (über das kommende Semester hinaus) an der Uni Köln immatrikuliert bleiben möchten, müssen Sie den Antrag auf ein Doppelstudium stellen, auch wenn das nicht aus Ihrem Zulassungsbescheid hervorgeht. Sie sollten dies so schnell wie möglich tun. Ausführliche Informationen zur Antragstellung finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/doppelstudium Sollten Sie nach der Lektüre noch Fragen haben, melden Sie sich gern noch einmal.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Doppel-/ Parallelstudium
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Heißt das, wenn ich bis zum Sommersemester 2018 in Köln exmatrikuliert bin, muss ich keinen Antrag stellen? Ich habe meine Arbeit schon abgegeben und warte nur noch auf die Disputation, deswegen ist meine Zeit als Promotionsstudent voraussichtlich in wenigen Monaten vorbei.

Mit besten Grüßen
Re: Doppel-/ Parallelstudium
Hallo FelixRas123,

Wenn sich Ihr jetziges Studium in der Abschlussphase befindet und bis zum 31.03.2018 abgeschlossen ist, ist die kurzzeitige Überlappung der Studiengänge unproblematisch. Sie müssen nur bei der Immatrikulation eine formlose Begründung einreichen, dass sich das erste Studium in der Abschlussphase befindet. In dem Fall ist in dem oben verlinkten Merkblatt nur der Absatz zur kurzzeitigen Überlappung auf der Seite 2 für Sie relevant.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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