Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob mein Versichertenstatus/ meine Krankenversicherungsbescheinigung noch vor dem 30.09 an die Sie weitergeleitet wird.
Ist es ein Problem, wenn ich diese nach diesem Datum nachreiche?
Danke für Ihre Antwort.
Pierre
Lieber Pierre,
der Nachweis der Krankenversicherung (elektronische Meldung der Krankenkasse) kann nachgereicht werden.
Sie können aber bereits den Semesterbeitrag überweisen, falls noch nicht geschehen. Sie finden den Gebührenbescheid und Musterzahlträger in Ihrem STiNE-Account unter Dokumente.
Herzliche Grüße
Michael Gautzsch
der Nachweis der Krankenversicherung (elektronische Meldung der Krankenkasse) kann nachgereicht werden.
Sie können aber bereits den Semesterbeitrag überweisen, falls noch nicht geschehen. Sie finden den Gebührenbescheid und Musterzahlträger in Ihrem STiNE-Account unter Dokumente.
Herzliche Grüße
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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