Bearbeitet Erstattung der Semestergebühren bei Exmatrikulation
Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund meines Hochschulwechsels möchte ich mich an der Uni Hamburg exmatrikulieren. Das Semester (Vorlesungen) hat noch nicht begonnen und ich habe auch noch keine Studentenkarte erhalten. Ich habe den Exmatrikulationsantrag in Stine gefunden, allerdings kann ich dort weder meine IBAN angeben, an die die Semestergebühren zurücküberwiesen werden, noch sehe ich die genaue Höhe des Rücküberweisungsbetrags. Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten :)
Re: Erstattung der Semestergebühren bei Exmatrikulation
Hallo BBC2793,

Der Grund dafür, dass beim Exmatrikulationsantrag keine Bankdaten angegeben werden können und kein Rückzahlungsbetrag angegeben ist, ist, dass der Semesterbeitrag bei Exmatrikulation nicht anteilig rückerstattet wird. Die Kosten für das Semesterticket zahlt der HVV bei Exmatrikulation gegen Rückgabe des Tickets anteilig für den verbleibenden Zeitraum zurück: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... icket.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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