HZB / Erasmus / Härtefallantrag
Verfasst: Mi 8. Jun 2016, 11:51
Hallo,
ich bewerbe mich zur Zeit für den Studiengang "Soziale Arbeit". ich habe 3 Fragen:
1) Studienverlauf der Vergangenheit: Ich habe von 97-2005 an der Uni Göttingen Jura studiert. Davon war ich 2 Semester lang mit Erasmus im Ausland. Gebe ich es wie folgt an: Inland 97-99, dann neu im Anschluss 99-2000 Ausland in Spanien und dann erneut 2000-2005 Inland Göttingen? Ich habe zur Vereinfachung die WS/SS weggelassen.
2) Antrag Härtefall. Kann ich nur einen angeben? Was ist wenn ich nebst Kinder unter 3 Jahren auch noch andere Gründe habe? Habe jetzt im Onlineantrag die Kinder angegeben und im formlosen Schreiben die restlichen. Ist das so ok?
3) Rubrik "Angaben zur HZB": Ich habe mein deutsches Abitur auf einer deutschen Schule in Südafrika absolviert. Gebe ich als "land der HZB" Südafrika oder Deutschland an? Wenn Deutschland, dann muss ich auch ein Bundesland angeben. Mich brachte dann im Abschnitt "Sonderabschnitt - Deutsche HZB im Ausland" folgender Satz durcheinander: "Sie geben unter Art der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) an, dass Sie an einer deutschen Schule im Ausland Ihre HZB erworben haben. Bitte denken Sie daran, dass Sie in dem Fall auch als Land der HZB „Deutschland“ angeben und eine einfache Kopie Ihrer HZB innerhalb der Bewerbungsfrist einreichen müssen." Muss doch Deutschland eingetragen werden und was tage ich dann als Bundesland ein?
Vielen Dank und Grüße
Magnus v. Wedel
ich bewerbe mich zur Zeit für den Studiengang "Soziale Arbeit". ich habe 3 Fragen:
1) Studienverlauf der Vergangenheit: Ich habe von 97-2005 an der Uni Göttingen Jura studiert. Davon war ich 2 Semester lang mit Erasmus im Ausland. Gebe ich es wie folgt an: Inland 97-99, dann neu im Anschluss 99-2000 Ausland in Spanien und dann erneut 2000-2005 Inland Göttingen? Ich habe zur Vereinfachung die WS/SS weggelassen.
2) Antrag Härtefall. Kann ich nur einen angeben? Was ist wenn ich nebst Kinder unter 3 Jahren auch noch andere Gründe habe? Habe jetzt im Onlineantrag die Kinder angegeben und im formlosen Schreiben die restlichen. Ist das so ok?
3) Rubrik "Angaben zur HZB": Ich habe mein deutsches Abitur auf einer deutschen Schule in Südafrika absolviert. Gebe ich als "land der HZB" Südafrika oder Deutschland an? Wenn Deutschland, dann muss ich auch ein Bundesland angeben. Mich brachte dann im Abschnitt "Sonderabschnitt - Deutsche HZB im Ausland" folgender Satz durcheinander: "Sie geben unter Art der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) an, dass Sie an einer deutschen Schule im Ausland Ihre HZB erworben haben. Bitte denken Sie daran, dass Sie in dem Fall auch als Land der HZB „Deutschland“ angeben und eine einfache Kopie Ihrer HZB innerhalb der Bewerbungsfrist einreichen müssen." Muss doch Deutschland eingetragen werden und was tage ich dann als Bundesland ein?
Vielen Dank und Grüße
Magnus v. Wedel