Liebes Team vom CCF,
ich war als Promotionsstudentin (UKE) eingeschrieben und habe es verpasst die Semestergebühren zu zahlen. Mit 3 Tagen Verspätung habe ich die Zahlung getätigt und anschließend den Bescheid über die 30 € Zusatzgebühren erhalten. Nun scheint es, dass ich die Doktorarbeit wahrscheinlich erst 2023 beende und verteidigen kann. Meine Frage, muss ich dann solange überhaupt immatrikuliert sein und die Gebühren zahlen (aktueller Arbeitsort in der Schweiz, Semester Tickets nicht notwendig) oder kann ich zum absehbaren Zeitpunkt des Abschlusses mich erneut immatrikulieren lassen? Sollte es möglich sein, wäre meine nächste Frage, ob mir der (unvollständige) Betrag, der verspätet überwiesen wurde zurückerstattet wird (30€ Verspätungsgebühr fehlend).
Ich hoffe Sie können meine Fragen beantworten.
Freundliche Grüße
Tina
Hallo Tina,
klären Sie bitte mit der medizinischen Fakultät, ob Sie während Ihrer Promotion durchgehend an der Universität Hamburg eingeschrieben sein müssen - ich nehme an, ja. Wenn nicht, können Sie sich zu
einem späteren Zeitpunkt erneut für die Promotion einschreiben: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... otion.html
Geld gibt es für das Wintersemester allerdings nicht mehr in voller Höhe zurück. Angenommen Sie exmatrikulieren sich wieder, können Sie sich mit der Exmatrikulationsbescheinigung und dem Semesterticket an die Fahrgeldstelle des HVV wenden und erhalten die Kosten für das Semesterticket anteilig für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum erstattet.
Siehe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928390
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
klären Sie bitte mit der medizinischen Fakultät, ob Sie während Ihrer Promotion durchgehend an der Universität Hamburg eingeschrieben sein müssen - ich nehme an, ja. Wenn nicht, können Sie sich zu
einem späteren Zeitpunkt erneut für die Promotion einschreiben: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... otion.html
Geld gibt es für das Wintersemester allerdings nicht mehr in voller Höhe zurück. Angenommen Sie exmatrikulieren sich wieder, können Sie sich mit der Exmatrikulationsbescheinigung und dem Semesterticket an die Fahrgeldstelle des HVV wenden und erhalten die Kosten für das Semesterticket anteilig für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum erstattet.
Siehe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928390
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg