Liebes Team vom CCF,
ich war als Promotionsstudentin (UKE) eingeschrieben und habe es verpasst die Semestergebühren zu zahlen. Mit 3 Tagen Verspätung habe ich die Zahlung getätigt und anschließend den Bescheid über die 30 € Zusatzgebühren erhalten. Nun scheint es, dass ich die Doktorarbeit wahrscheinlich erst 2023 beende und verteidigen kann. Meine Frage, muss ich dann solange überhaupt immatrikuliert sein und die Gebühren zahlen (aktueller Arbeitsort in der Schweiz, Semester Tickets nicht notwendig) oder kann ich zum absehbaren Zeitpunkt des Abschlusses mich erneut immatrikulieren lassen? Sollte es möglich sein, wäre meine nächste Frage, ob mir der (unvollständige) Betrag, der verspätet überwiesen wurde zurückerstattet wird (30€ Verspätungsgebühr fehlend).
Ich hoffe Sie können meine Fragen beantworten.
Freundliche Grüße
Tina