Bearbeitet Sprachnachweis bei deutscher Staatsangehörigkeit
Meine Frage lautet:

Benötigt man einen C1-Sprachnachweis bei vorliegender deutscher Staatsbürgerschaft und abgeschlossener Berufsausbildung (in Deutschland) zur Einschreibung an der Universität Hamburg (Studiengang Humanmedizin).
Die Allgemeine Hochschulreife wurde im Ausland (nicht-EU) erworben, Sprachnachweise bis B2 liegen aber vor.
Ich freue mich auf eine Antwort.
Re: Sprachnachweis bei deutscher Staatsangehörigkeit
Hallo tabealandschoff,

unabhängig vom Studiengang und der Staatsbürgerschaft müssen alle Bewerber:innen mit einem ausländischen Schulabschluss im Rahmen der Immatrikulation nachweisen, dass sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Auch eine absolvierte Ausbildung in Deutschland stellt keinen ausreichenden Nachweis dar.

Informationen zu den für ein Studium an der Uni Hamburg erforderlichen Deutschkenntnissen und den von der Uni Hamburg akzeptierten Zertifikaten finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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