Drittstudium
Verfasst: Mi 2. Nov 2022, 10:21
Guten Tag!
an der Universität Hamburg gelten ja für Zweitstudienbewerber die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie für Erststudienbewerber. Bezieht sich diese Regelung explizit auf Zweitstudienbewerber oder gilt diese Regelung ebenfalls etwa für Drittstudienbewerber (also mit bereits zwei vorhandenen Studienabschlüssen)? Es geht um ein Studium der Rechtswissenschaft, falls dies relevant ist. Muss ich da irgendetwas Bestimmtes beachten?
Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen!
an der Universität Hamburg gelten ja für Zweitstudienbewerber die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie für Erststudienbewerber. Bezieht sich diese Regelung explizit auf Zweitstudienbewerber oder gilt diese Regelung ebenfalls etwa für Drittstudienbewerber (also mit bereits zwei vorhandenen Studienabschlüssen)? Es geht um ein Studium der Rechtswissenschaft, falls dies relevant ist. Muss ich da irgendetwas Bestimmtes beachten?
Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen!