Hallo,
ich habe kurzfristig die Zusage für ein Praktikum bekommen, das in Vollzeit stattfindet, und bin deshalb nicht in der Lage meinem Studium die Hälfte meiner Arbeitszeit zuzuwenden.
Deshalb würde es sich für mich anbieten, ein Urlaubssemester zu beantragen. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob dieses innerhalb des Semesters genehmigt werden kann (mit dem Praktikum als Grund) – da die Frist schon so lange verstrichen ist.
Des Weiteren interessiert mich, mit welchen Konsequenzen ich zu rechnen hätte, wenn ich bei Nicht-Beurlaubung die Regelstudienzeit überschreite dadurch, dass ich in diesem Semester keine/wenige Leistungen erbringen kann.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Hamid