Bewerbung nach dem Physikum

Antworten
AnselmL
Beiträge: 1
Registriert: Di 22. Nov 2022, 17:26

Bearbeitet Bewerbung nach dem Physikum

Beitrag von AnselmL »

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit studiere ich Medizin in Marburg und werde im März meine mündliche Physikumsprüfung ablegen.
Die Schriftliche habe ich bereits im August bestanden. Da ich aus privaten Gründen gerne wieder in den Norden ziehen will und man sich in Hamburg nur zum Sommersemester für das 1. klinische Semester bewerben kann, wollte ich nachfragen, ob ich mich trotz ausstehender mündlicher Prüfung jetzt schon bei Ihnen für das SS23 bewerben und das Physikumszeugnis zum Semesterstart nachreichen kann.

Vielen Dank!
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Bewerbung nach dem Physikum

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r AnselmL,

es gelten an der Universität Hamburg die folgenden Regelungen für die Bewerbung bzw. Immatrikulation in den zweiten Studienabschnitt des Medizinstudiums:
"Für Bewerber*innen, die den ersten Studienabschnitt in Deutschland abgeschlossen haben, ist die Bewerbung papierlos. Die Auswahl erfolgt auf Basis der Angaben in der Online-Bewerbung. Erst zur Immatrikulation müssen zum Beleg dieser Angaben ein Nachweis über die absolvierte Erste Abschnittsprüfung und ein Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung eingereicht werden." (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7445709)

Eine ausführliche Beschreibung des gesamten Prozesses finden Sie auch im Merkblatt "Hinweise zur Bewerbung für den zweiten Abschnitt der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin".

Die Immatrikulationsfrist beträgt an der Universität Hamburg prinzipiell 7 Tage, ab dem Erhalt des Zulassungsbescheids. Die Zulassungsbescheide des Bewerbungsverfahrens des Sommersemesters 2023 für das "Hauptstudium Medizin" werden am 22.02.2023 veröffentlicht.

Das Physikumszeugnis muss also von Ihnen im Falle einer Zulassung spätestens am letzten Tag der Immatrikulationsfrist in digitaler Form eingereicht werden. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, dann wäre eine Immatrikulation bei uns für das Sommersemester 2023 nicht möglich. Eine Möglichkeit der Nachreichung, nach dem Ende der Immatrikulationsfrist, gibt es leider nicht.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten