Exmatrikulation nach letzter Prüfung
Verfasst: Do 24. Nov 2022, 07:55
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende ich mich mit einer Frage zu den Modalitäten um die Exmatrikulation nach abgeschlossenem Studium an Sie. Ich befinde derzeit im Abschlussverfahren im Studiengang Deutschsprachige Literaturen (M.A.).
Ist eine Exmatrikulation nach der letzten Prüfung, i.d.R. der mündlichen Prüfung im Abschlussmodul, sofort, bzw. zum jeweiligen Monatsende möglich, oder lediglich zu den Semesterendzeiten? Müsste ich, konkret gefragt, etwa nach dem Ablegen der mündlichen Prüfung im Mai oder Juni noch bis zum 30. September warten, bis mein Studium als abgeschlossen gilt und auch mein Status als Student endet?
Da ich in dieser Sache bereits verschiedene, jedoch keine verlässlichen Informationen erhalten habe und das zuständige Studienbüro meines Faches mich hierher verwies, wäre ich über Aufklärung von offizieller Stelle sehr dankbar.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Bend Strebel
ich wende ich mich mit einer Frage zu den Modalitäten um die Exmatrikulation nach abgeschlossenem Studium an Sie. Ich befinde derzeit im Abschlussverfahren im Studiengang Deutschsprachige Literaturen (M.A.).
Ist eine Exmatrikulation nach der letzten Prüfung, i.d.R. der mündlichen Prüfung im Abschlussmodul, sofort, bzw. zum jeweiligen Monatsende möglich, oder lediglich zu den Semesterendzeiten? Müsste ich, konkret gefragt, etwa nach dem Ablegen der mündlichen Prüfung im Mai oder Juni noch bis zum 30. September warten, bis mein Studium als abgeschlossen gilt und auch mein Status als Student endet?
Da ich in dieser Sache bereits verschiedene, jedoch keine verlässlichen Informationen erhalten habe und das zuständige Studienbüro meines Faches mich hierher verwies, wäre ich über Aufklärung von offizieller Stelle sehr dankbar.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Bend Strebel