Liebe Studienberatung,
Ich habe soeben meine Bewerbung für den Bachelor-Studiengang Psychologie online abgeschickt.
Nun im Nachhinein habe ich allerdings herausgefunden, dass ich meine abgeschlossene Erzieher-Ausbildung anrechnen kann, bzw dass ich mich damit besonders bewerben könne.
Meine Frage lautet nun, ob ich die Bewerbung einfach zurückziehen kann um sie nochmal neu anzusetzen und wie ich dann im nächsten Schritt die Erzieher-Ausbildung angeben kann...
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus.
C.Witt
Liebe Frau Witt,
In der Tat gilt eine abgeschlossenen Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Das bedeutet, dass Sie alternativ zu einer anderen Hochschulzugangsberechtigung (z.B. dem Abitur) auch diese Ausbildung als Hochschulzugangsberechtigung angeben können. Dies ist eine Alternative, d.h. die Ausbildung wird dann bei der Bewerbung nicht zusätzlich "angerechnet", sondern Sie bewerben sich dann mit der Abschlussnote Ihrer Ausbildung anstatt z.B. mit der Abschlussnote Ihres Abiturs. Vorteile kann dies in zweierlei Hinsicht haben:
1. Sollte die Note Ihrer Ausbildung besser sein als z.B. die Ihres Abiturs, haben Sie innerhalb der Vergabe der Studienplätze über die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung bessere Chancen auf einen Studienplatz. Beachten Sie hier aber, dass Ihre Wartezeit dann erst ab dem Datum des Abschlusses der Ausbildung gerechnet wird.
2. Bei der Zulassung für die Studiengänge der Uni Hamburg gibt es eine Vorabquote für Bewerber/innen mit beruflicher Qualifikation, in der 3% der Studienplätze vorab vergeben werden, d.h. dies bietet Ihnen eine zusätzliche Chance, einen Studienplatz zu erhalten. Sollten Sie in dieser Quote nicht berücksichtigt werden können, nehmen Sie am regulären Auswahlverfahren teil.
Ihre Bewerbung können Sie ändern, indem Sie unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer eine kurze Nachricht mit der Bitte darum, Ihre Bewerbung wieder zu öffnen, über das folgende Kontaktformular schicken: http://www.uni-hamburg.de/studium
Ihre Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in geben Sie dann in der Bewerbung in den "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" mit "Meisterprüfung, Fachwirt oder sonstige Fortbildung" an. Beachten Sie dazu bitte die Besonderheiten bei einer Bewerbung mit einer Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung: http://www.uni-hamburg.de/38
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
In der Tat gilt eine abgeschlossenen Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Das bedeutet, dass Sie alternativ zu einer anderen Hochschulzugangsberechtigung (z.B. dem Abitur) auch diese Ausbildung als Hochschulzugangsberechtigung angeben können. Dies ist eine Alternative, d.h. die Ausbildung wird dann bei der Bewerbung nicht zusätzlich "angerechnet", sondern Sie bewerben sich dann mit der Abschlussnote Ihrer Ausbildung anstatt z.B. mit der Abschlussnote Ihres Abiturs. Vorteile kann dies in zweierlei Hinsicht haben:
1. Sollte die Note Ihrer Ausbildung besser sein als z.B. die Ihres Abiturs, haben Sie innerhalb der Vergabe der Studienplätze über die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung bessere Chancen auf einen Studienplatz. Beachten Sie hier aber, dass Ihre Wartezeit dann erst ab dem Datum des Abschlusses der Ausbildung gerechnet wird.
2. Bei der Zulassung für die Studiengänge der Uni Hamburg gibt es eine Vorabquote für Bewerber/innen mit beruflicher Qualifikation, in der 3% der Studienplätze vorab vergeben werden, d.h. dies bietet Ihnen eine zusätzliche Chance, einen Studienplatz zu erhalten. Sollten Sie in dieser Quote nicht berücksichtigt werden können, nehmen Sie am regulären Auswahlverfahren teil.
Ihre Bewerbung können Sie ändern, indem Sie unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer eine kurze Nachricht mit der Bitte darum, Ihre Bewerbung wieder zu öffnen, über das folgende Kontaktformular schicken: http://www.uni-hamburg.de/studium
Ihre Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in geben Sie dann in der Bewerbung in den "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" mit "Meisterprüfung, Fachwirt oder sonstige Fortbildung" an. Beachten Sie dazu bitte die Besonderheiten bei einer Bewerbung mit einer Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung: http://www.uni-hamburg.de/38
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Vielen Dank für die Aufklärung!
Leider weiß ich nicht genau, wo ich meine Bewerbungsnummer einsehen kann, damit ich diese über das Kontaktformular angeben kann. Wo finde ich die heraus?
Ich habe einen Abiturdurchschnitt von 3,5 und bereits 12 Wartesemester seit dem Abitur "gesammelt".
Meine Ausbildung zur Erzieherin habe ich Anfang letzten Jahres mit 1,7 abgeschlossen und bis Studienbeginn dann 3 Wartesemester.
Da ich mit der Ausbildung dann ja wie Sie erläutert haben, aber für zwei Verfahren Chancen hätte (Berufsqualifizierten-Quote und über die normale Durchschnittsnote) wäre dies wohl die klügere Variante um meine Chancen zu erhöhen? Gerne hätte ich hierzu ihre Prognose.
Und noch eine letzte Frage: in dem Link steht etwas von einem Nachweis der Studienberatung (dieser ist Pflicht?). Wo genau bekomme ich den bzw muss ich dafür einen Beratungstermin ausmachen?
Vielen lieben Dank erneut !
Leider weiß ich nicht genau, wo ich meine Bewerbungsnummer einsehen kann, damit ich diese über das Kontaktformular angeben kann. Wo finde ich die heraus?
Ich habe einen Abiturdurchschnitt von 3,5 und bereits 12 Wartesemester seit dem Abitur "gesammelt".
Meine Ausbildung zur Erzieherin habe ich Anfang letzten Jahres mit 1,7 abgeschlossen und bis Studienbeginn dann 3 Wartesemester.
Da ich mit der Ausbildung dann ja wie Sie erläutert haben, aber für zwei Verfahren Chancen hätte (Berufsqualifizierten-Quote und über die normale Durchschnittsnote) wäre dies wohl die klügere Variante um meine Chancen zu erhöhen? Gerne hätte ich hierzu ihre Prognose.
Und noch eine letzte Frage: in dem Link steht etwas von einem Nachweis der Studienberatung (dieser ist Pflicht?). Wo genau bekomme ich den bzw muss ich dafür einen Beratungstermin ausmachen?
Vielen lieben Dank erneut !
Nachtrag:
Meine Bewerbungsnummer konnte ich bereits finden.
Aber für die Klärung der anderen Punkte bin ich noch dankbar.
Vielen Dank!
Meine Bewerbungsnummer konnte ich bereits finden.
Aber für die Klärung der anderen Punkte bin ich noch dankbar.
Vielen Dank!
Liebe Frau Witt,
Ob die Bewerbung mit dem Abschlusszeugnis Ihrer Ausbildung die hinsichtlich Ihrer Chancen günstigere Variante ist, lässt sich nicht sicher einschätzen, da sich keine belastbaren Vorhersagen darüber treffen lassen, wie viele Bewerber/innen mit beruflicher Qualifikation es für den Studiengang Psychologie zum kommenden Wintersemester geben wird. D.h. es lässt sich nicht sicher sagen, wie groß Ihre Chancen auf Zulassung in der Quote für Bewerber/innen mit beruflicher Qualifikation sind. Relativ sicher lässt sich allerdings sagen, dass Sie, sollten Sie über die Quote für Bewerber/innen mit beruflicher Qualifikation nicht zugelassen werden, im darauf folgenden regulären Zulassungsverfahren mit einer Note von 1,7 nur eine geringe Chance auf Zulassung haben, da der NC-Wert für den Studiengang B.Sc. Psychologie in vergangenen Jahren konstant bei 1,4 lag und keine Gründe dafür vorliegen, hier große Abweichungen zu erwarten. Über die Wartezeitquote haben Sie in diesem Fall nur eine verschwindend geringe Chance, da der Wert, der benötigt wurde, um zugelassen zu werden, hier in den vergangenen Jahren konstant bei 10 Wartesemestern, d.h. der maximalen Anzahl von Wartesemestern die an der Uni Hamburg berücksichtigt werden, lag.
Sollten Sie sich mit Ihrem Abiturzeugnis bewerben, ist Ihre Chance einer Zulassung über Ihre Durchschnittsnote verschwindend gering. Hier hätten Sie allerdings eine Chance auf Zulassung über Ihre Wartezeit, da im Falle, dass sich mehr Bewerber/innen mit 10 Wartesemestern bewerben als Plätze in der Wartezeitquote zu vergeben sind, das Los entscheidet. Im Falle des Studiengangs B.Sc. Psychologie ist aufgrund der hohen Bewerbungszahlen davon auszugehen, dass gelost werden wird, Sie hätten mit 10 Wartesemestern aber in jedem Fall eine Chance auf Losglück.
Da im letzten Wintersemester über die Quote für Bewerber/innen mit beruflicher Qualifikation für den Studiengang B.Sc. Psychologie alle Bewerber/innen abzüglich derer, die auf den Studienplatz im Nachhinein verzichtet haben, zugelassen werden konnten, würde ich Ihre Chancen auf diesem Weg aber etwas höher einschätzen als die Chance, im Falle der Bewerbung mit Ihrem Abiturzeugnis Losglück zu haben. Dies ist aber nur eine Einschätzung, eine Prognose kann ich aufgrund der oben genannten Ungewissheit bezüglich der Anzahl der Bewerber/innen mit beruflicher Qualifikation und aufgrund dessen, dass nicht bekannt ist, welche Noten diese Bewerber/innen haben werden, nicht abgeben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ob die Bewerbung mit dem Abschlusszeugnis Ihrer Ausbildung die hinsichtlich Ihrer Chancen günstigere Variante ist, lässt sich nicht sicher einschätzen, da sich keine belastbaren Vorhersagen darüber treffen lassen, wie viele Bewerber/innen mit beruflicher Qualifikation es für den Studiengang Psychologie zum kommenden Wintersemester geben wird. D.h. es lässt sich nicht sicher sagen, wie groß Ihre Chancen auf Zulassung in der Quote für Bewerber/innen mit beruflicher Qualifikation sind. Relativ sicher lässt sich allerdings sagen, dass Sie, sollten Sie über die Quote für Bewerber/innen mit beruflicher Qualifikation nicht zugelassen werden, im darauf folgenden regulären Zulassungsverfahren mit einer Note von 1,7 nur eine geringe Chance auf Zulassung haben, da der NC-Wert für den Studiengang B.Sc. Psychologie in vergangenen Jahren konstant bei 1,4 lag und keine Gründe dafür vorliegen, hier große Abweichungen zu erwarten. Über die Wartezeitquote haben Sie in diesem Fall nur eine verschwindend geringe Chance, da der Wert, der benötigt wurde, um zugelassen zu werden, hier in den vergangenen Jahren konstant bei 10 Wartesemestern, d.h. der maximalen Anzahl von Wartesemestern die an der Uni Hamburg berücksichtigt werden, lag.
Sollten Sie sich mit Ihrem Abiturzeugnis bewerben, ist Ihre Chance einer Zulassung über Ihre Durchschnittsnote verschwindend gering. Hier hätten Sie allerdings eine Chance auf Zulassung über Ihre Wartezeit, da im Falle, dass sich mehr Bewerber/innen mit 10 Wartesemestern bewerben als Plätze in der Wartezeitquote zu vergeben sind, das Los entscheidet. Im Falle des Studiengangs B.Sc. Psychologie ist aufgrund der hohen Bewerbungszahlen davon auszugehen, dass gelost werden wird, Sie hätten mit 10 Wartesemestern aber in jedem Fall eine Chance auf Losglück.
Da im letzten Wintersemester über die Quote für Bewerber/innen mit beruflicher Qualifikation für den Studiengang B.Sc. Psychologie alle Bewerber/innen abzüglich derer, die auf den Studienplatz im Nachhinein verzichtet haben, zugelassen werden konnten, würde ich Ihre Chancen auf diesem Weg aber etwas höher einschätzen als die Chance, im Falle der Bewerbung mit Ihrem Abiturzeugnis Losglück zu haben. Dies ist aber nur eine Einschätzung, eine Prognose kann ich aufgrund der oben genannten Ungewissheit bezüglich der Anzahl der Bewerber/innen mit beruflicher Qualifikation und aufgrund dessen, dass nicht bekannt ist, welche Noten diese Bewerber/innen haben werden, nicht abgeben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schelling,
ich danke Ihnen vielmals für Ihre ausführliche Hilfe !
Ich habe mich nun dafür entschieden, mich mit meiner Ausbildung für das Studium zu bewerben.
Hierfür habe ich die Hochschulzugangsberechtigung " Meisterprüfung oder vergleichbare Fortbildungsprüfung" ausgewählt und die Bewerbung online abgeschickt.
Soweit ich das richtig verstanden habe, muss ich nun nur noch mein Ausbildungs-Abschlusszeugnis in einfacher Kopie zusammen mit einem Ausdruck der abgeschickten Bewerbung in der Universität Hamburg einreichen.
Nun heißt es dann wohl nur noch Daumen drücken.
Vielen Dank erneut.
Mit freundlichen Grüßen
Cynthia Witt
ich danke Ihnen vielmals für Ihre ausführliche Hilfe !
Ich habe mich nun dafür entschieden, mich mit meiner Ausbildung für das Studium zu bewerben.
Hierfür habe ich die Hochschulzugangsberechtigung " Meisterprüfung oder vergleichbare Fortbildungsprüfung" ausgewählt und die Bewerbung online abgeschickt.
Soweit ich das richtig verstanden habe, muss ich nun nur noch mein Ausbildungs-Abschlusszeugnis in einfacher Kopie zusammen mit einem Ausdruck der abgeschickten Bewerbung in der Universität Hamburg einreichen.
Nun heißt es dann wohl nur noch Daumen drücken.
Vielen Dank erneut.
Mit freundlichen Grüßen
Cynthia Witt
Liebe Frau Witt,
Sofern Sie diesen Nachweis schon haben, reichen Sie zusätzlich auch einen schriftlichen Nachweis über eine Studienfachberatung mit der Kopie Ihres Abschlussprüfungszeugnisses und dem Ausdruck der elektronisch abgeschickten Online-Bewerbung ein. Sie können diesen Nachweis auch zur Immatrikulation nachreichen, sollten sich aber rechtzeitig darum kümmern, eine Studienfachberatung zu absolvieren, um den Nachweis zu erhalten. Die Studienfachberatung erfolgt am den Studiengang anbietenden Fachbereich, in Ihrem Fall also am Institut für Psychologie: https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/ ... eiten.html
Alternativ können Sie den Nachweis auch durch die Teilnahme an einem der Gruppenberatungsangebote der Zentralen Studienberatung erhalten.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für die Bewerbung!
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sofern Sie diesen Nachweis schon haben, reichen Sie zusätzlich auch einen schriftlichen Nachweis über eine Studienfachberatung mit der Kopie Ihres Abschlussprüfungszeugnisses und dem Ausdruck der elektronisch abgeschickten Online-Bewerbung ein. Sie können diesen Nachweis auch zur Immatrikulation nachreichen, sollten sich aber rechtzeitig darum kümmern, eine Studienfachberatung zu absolvieren, um den Nachweis zu erhalten. Die Studienfachberatung erfolgt am den Studiengang anbietenden Fachbereich, in Ihrem Fall also am Institut für Psychologie: https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/ ... eiten.html
Alternativ können Sie den Nachweis auch durch die Teilnahme an einem der Gruppenberatungsangebote der Zentralen Studienberatung erhalten.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für die Bewerbung!
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schelling,
ich habe gerade versucht, meine elektronisch abgeschickte Bewerbung auszudrucken, da ich diese ja per Post zusammen mit meinem Ausbildungs-Abschlusszeugnis an die Universität Hamburg schicken soll.
Ich habe leider keinen offiziellen Button in der Art "Online-Bewerbung drucken" gefunden... gibt es diese Option oder reicht ein einfacher Ausdruck der Internet-Ansicht der Bewerbung... ?
Mit freundlichen Grüßen
Cynthia Witt
ich habe gerade versucht, meine elektronisch abgeschickte Bewerbung auszudrucken, da ich diese ja per Post zusammen mit meinem Ausbildungs-Abschlusszeugnis an die Universität Hamburg schicken soll.
Ich habe leider keinen offiziellen Button in der Art "Online-Bewerbung drucken" gefunden... gibt es diese Option oder reicht ein einfacher Ausdruck der Internet-Ansicht der Bewerbung... ?
Mit freundlichen Grüßen
Cynthia Witt
Liebe Frau Witt,
Wenn Sie die Bewerbung abgeschickt haben, sollten Sie eigentlich in der Übersicht Ihrer Bewerbung einen Button zum Drucken der Bewerbung finden. Ein einfacher Ausdruck der vollständigen Bewerbung über die Druckfunktion Ihres Browsers reicht aber auch vollkommen aus.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie die Bewerbung abgeschickt haben, sollten Sie eigentlich in der Übersicht Ihrer Bewerbung einen Button zum Drucken der Bewerbung finden. Ein einfacher Ausdruck der vollständigen Bewerbung über die Druckfunktion Ihres Browsers reicht aber auch vollkommen aus.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schelling,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Ich habe die Bewerbung nun über die Browserfunktion ausgedruckt.
Ich schicke morgen postalisch die erforderlichen Unterlagen raus (Ausdruck der Bewerbung, Abschlusszeugnis meiner Ausbildung).
Da ich mich wie angekündigt mit meiner Ausbildung als gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung beworben habe, ist das Abiturzeugnis ja nicht von Belang und wird somit auch nicht gefordert, richtig?
Nun heißt es dann Daumen drücken, dass ich eine Zusage bekomme.
Vielen lieben Dank für die freundliche hilfsbereite Betreuung !
Ein schönes Wochenende,
Mit freundlichen Grüßen
Cynthia Witt
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Ich habe die Bewerbung nun über die Browserfunktion ausgedruckt.
Ich schicke morgen postalisch die erforderlichen Unterlagen raus (Ausdruck der Bewerbung, Abschlusszeugnis meiner Ausbildung).
Da ich mich wie angekündigt mit meiner Ausbildung als gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung beworben habe, ist das Abiturzeugnis ja nicht von Belang und wird somit auch nicht gefordert, richtig?
Nun heißt es dann Daumen drücken, dass ich eine Zusage bekomme.
Vielen lieben Dank für die freundliche hilfsbereite Betreuung !
Ein schönes Wochenende,
Mit freundlichen Grüßen
Cynthia Witt