Liebe Narges Ahmadi,
1) "Ob und wie ich einen Stipendium bekommen kann?"
Die Universität Hamburg bietet Leistungsstipendien für internationale Studierende an. Eine Bewerbung für diese Stipendien ist allerdings frühestens zum dritten Semester an der Universität Hamburg möglich. Informationen zu diesen Stipendien finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/internationa ... ndien.html.
Darüber hinaus bietet die Universität Hamburg das Deutschlandstipendium an, das deutschen und internationalen Studierenden gleichermaßen offen steht. Informationen zum Deutschlandstipendium finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/deutschlandstipendium.html.
Auch Stiftungen vergeben in Deutschland häufig Stipendien. Nach derartigen Stipendienmöglichkeiten können Sie in der Stipendiendatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung recherchieren:
https://www.stipendienlotse.de.
2) "Ob man einen Doppelstudium machen kann?"
Ich würde Sie bitten, sich die Regelungen zum Thema Doppelstudium an der Universität Hamburg auf unserer Webseite durchzulesen:
www.uni-hamburg.de/doppelstudium.
3) "Wo und wie kann ich mich bewerben?"
a) Bitte lesen Sie sich unsere Webseite für internationale Studieninteressierte durch, auf der alle relevanten Punkte für das Bewerbungsverfahren (Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, Deutschkenntnisse, Bewerbungsfrist, Ablauf des Bewerbungsverfahrens etc.) detailliert erläutert werden:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html.
b) Bitte beachten Sie auch, dass das Bewerbungsverfahren für die Studiengänge des
Zentralen Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie für deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerber*innen im Unterschied zu allen anderen Studiengängen der Universität Hamburg von der Stiftung für Hochschulzulassung (
www.hochschulstart.de) durchgeführt wird.
Ob Sie deutschen Bewerber*innen gleichgestellt sind oder ob Sie sich direkt an der Universität Hamburg in der Nicht-EU-Quote bewerben müssen, müssten Sie bitte selbstständig prüfen:
https://hochschulstart.de/informieren-p ... bewerbende.
4) "Welche Fristen gibt es zum Einhalten?"
Die an der Universität Hamburg geltenden Bewerbungsfristen sind auf unserer Webseite veröffentlicht:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10598889.
5) "Gibt es irgendeine Aufnahmeprüfung wie in Österreich, die man absolvieren muss?"
a) Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie
Sofern Sie deutschen Bewerber*innen gleichgestellt sind und sich folglich über
www.hochschulstart.de bewerben müssen, gibt es in der AdH- und ZEQ-Zulassungsquote einen Eignungstest ("HAM-Nat"-
https://www.uke.de/studium-lehre/studie ... lverfahren).
Für nicht gleichgestellte Bewerber*innen, die sich direkt an der Universität Hamburg in der Nicht-EU-Quote bewerben müssen, gibt es keinen Eignungs- oder Aufnahmetest, sondern es gelten die gleichen Auswahlkriterien, wie für alle anderen Studiengänge der Universität Hamburg (siehe b) gelten.
b) Alle anderen Studiengänge
In der Nicht-EU-Quote werden die Studienplätze für das erste Fachsemester der Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge nach unserem Bonuspunktesystem vergeben:
www.uni-hamburg.de/bonuspunkte.
Sofern Sie sich in der EU-Quote für einen anderen Studiengang als Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie bewerben, gelten die regulären Auswahlkriterien, die Sie auf folgender Webseite finden:
www.uni-hamburg.de/nc.
6) "Welche Kriterien spielen besondere Rolle?"
Siehe 5.
Liebe Grüße
Thomas Walter