Vorläufige Zulassung

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Mary_600
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Registriert: Do 14. Jul 2016, 12:21

Bearbeitet Vorläufige Zulassung

Beitrag von Mary_600 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin vorläufig im Studiengang
Erziehungs und Bildungswissenschaften im Master eingeschrieben. Die fehlenden Noten von Bachelor werde ich vermutlich nächsten Monat bekommen. Allerdings fehlt mir noch das Praktikum.
Wenn ich das Praktikum in den Zeitraum vom 01.2- 31.03 absolviere, und es vom prüfungsamt eine Woche später vermerkt wird, (bis Anfang April) werde ich wieder vom Master exmatrikuliert ?
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Vorläufige Zulassung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Mary_600,

ich gehe davon aus, dass Sie den für den Master qualifizierenden Studiengang an der Universität Hamburg studieren.

Die relevante Frage ist, ob Sie uns von dem für Ihren Bachelorstudiengang zuständigen Fachbereich der Universität Hamburg noch als Absolvent*in des Wintersemesters 2022/23 gemeldet werden.

Absolvent*innen werden uns natürlich im Semester laufend durch die entsprechenden Eintragungen in unserem System von den Studienbüros der Fachbereiche und Fakultäten gemeldet. Bei Ihnen wird dies aber zeitlich knapp werden, wenn ich Ihren Fall richtig verstanden habe.

Zusätzlich zur Prüfung am Ende des ersten Mastersemesters, ob bis zum 31.03. ein Abschluss in unserem System eingetragen wurde, fragen meine zuständigen Kolleg*innen die Absolvent*innen eines Semesters auch nochmals direkt bei den Fachbereichen bzw. Fakultäten ab, damit wir wissen, welche Masterstudierenden die Zugangsvoraussetzung noch fristgerecht erfüllt haben, d.h. den Bachelorstudiengang rechtzeitig abgeschlossen haben. Insbesondere die Fälle, in denen der Bachelor kurz vor Semesterende abgeschlossen wird und die entsprechenden Bearbeitungsschritte am Fachbereich daher noch laufen, sollten so erfasst werden.

Sie würden nicht aus dem Master exmatrikuliert werden, da die Zugangsvoraussetzung eines abgeschlossenen Bachelorstudiums fristgerecht erfüllt wurde,
a) wenn Sie Ihr Studium formal noch im Wintersemester 2022/23 (d.h. bis zum 31.03.2023) abgeschlossen haben und
b) Ihr Fachbereich Sie uns als Absolvent*in des Wintersemesters 2022/23 meldet.

Da diese beiden Fragen von den Regelungen bzw. den Arbeitsabläufen an Ihrem Fachbereich abhängen, müssten Sie sich diesbezüglich bitte direkt beim zuständigen Studienbüro informieren.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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