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Medizin studieren ohne Abitur?

Verfasst: Mo 28. Nov 2022, 15:12
von christianeedg
Sehr geehrte Damen und Herren,

aktuell absolviere ich eine Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten. Nach dem Abschluss kann ich direkt in die 12. Klasse versetzt werden und somit meine Fachhochschulreife nachholen.

Da wollte ich mich informieren, ob ich die Zulassungsvoraussetzungen erfülle mit der Fachhochschulreife im Bereich Gesundheit & Pflege + abgeschlossener Ausbildung oder bräuchte man das normale Abitur um bei Ihnen aufgenommen zu werden?

Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.

Re: Medizin studieren ohne Abitur?

Verfasst: Mo 28. Nov 2022, 19:04
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe christianeedg,

1) Die Fachhochschulreife ist leider keine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung, um an der Universität Hamburg den Studiengang St.Ex. Medizin studieren zu können. Mit einer Fachhochschulreife kann man bei uns nur zwei Studiengängen (Sozialökonomie B.A., Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc.) studieren.

2) Da Sie nicht über eine schulische Hochschulzugangsberechtigung (allgemein oder fachgebunden) verfügen, würde ich Ihnen raten, sich die zwei Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Personen anzuschauen und zu prüfen, ob diese für Sie infrage kommen bzw. welche Bedingungen Sie gegebenenfalls noch erfüllen müssten.

a) "Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung": www.uni-hamburg.de/meister

Eine Liste aller Aus- bzw. Fortbildungen, die zum Studium an der Universität Hamburg berechtigen, finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf.

Sie müssten bitte selbstständig prüfen, ob Sie über eine der genannte Aus- bzw. Fortbildungen verfügen. Bitte beachten Sie auch, dass die veröffentlichte Liste nicht abschließend ist und weitere Aus- bzw. Fortbildungen von uns geprüft werden können.

b) Die zweite Möglichkeit des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte wäre der Hochschulzugang nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz: https://www.uni-hamburg.de/38.

Alle Informationen (Voraussetzungen, Fristen usw.) zur Eingangsprüfung nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz, die zu einer fachgebundenen Hochschulreife führt, finden Sie auf der verlinkten Webseite.

Liebe Grüße
Thomas Walter