Bildungsabschlusse

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Hosea
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Registriert: Di 29. Nov 2022, 12:32

Bearbeitet Bildungsabschlusse

Beitrag von Hosea »

Hallo,

Mein name ist Hosea, Ich komme von Indonesien
Ich hatte ein paar fragen für die bewerbung an der Uni Hamburg.

1. Ist eine Anerkennung im Ausland erworbener Bildsungsabschlüsse das gleiche wie eine HZB?

2. Wenn die Antwort ja liegt, bedeutet dass ich nur die Unterlagen von ( https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... weise.html ) in der bewerbung im Teil HZB hinsetzen muss?

Vielen Dank
Mit Freudlichen Grüßen
Hosea
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Bildungsabschlusse

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Hosea,

1. "Ist eine Anerkennung im Ausland erworbener Bildsungsabschlüsse das gleiche wie eine HZB"

Die einfache Gleichsetzung von "Hochschulzugangsberechtigung" (kurz "HZB") und "Anerkennungsbescheinigung" für einen ausländischen Bildungsabschluss wäre etwas ungenau.

Die Anerkennungsbescheinigung, die internationale Bewerber*innen beispielsweise im Anerkennungsverfahren der Universität Hamburg erhalten können (siehe www.uni-hamburg.de/vpd), stellt in der Regel den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung für diese Bewerber*innen dar, sofern keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung vorhanden ist.

Die Anerkennungsbescheinigung ist also dasjenige Dokument, welches Sie zur Immatrikulation einreichen müssen, um nachzuweisen, dass Sie über eine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung verfügen. In diesem Sinne könnte etwas man verkürzt sagen, dass die "Anerkennung" die "HZB" ist.

Es gibt aber natürlich Ausnahmen, auf die diese einfache Beschreibung nicht zutrifft, z.B. gibt es auch andere Dokumente als eine Anerkennungsbescheinigung, mit denen man die Berechtigung zum Studium nachweisen kann (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... g#18395419).
Bewerber*innen, die die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg absolviert haben, reichen zum Beispiel das Zeugnis über die Feststellungsprüfung ("FSP-Zeungnis") ein, um Ihre Berechtigung zum Studium nachzuweisen. In diesen Fällen stellt das FSP-Zeungnis die HZB dar, obwohl man hier ergänzen muss, dass auch für Studienkollegiat*innen eine zusätzliche Anerkennungsbescheinigung für den ausländischen Bildungsabschluss erforderlich ist, wenn das FSP-Zeugnis die ins deutsche Notensystem umgerechnete Note des ausländischen Bildungsabschlusses nicht enthält. In unserem Bonuspunktesystem wird bei Studienkollegiat*innen die "Durchschnittsnote HZB" verwendet (d.h. 50% FSP-Note und 50% ins deutsche Notensystem umgerechnete Note des ausländischen Bildungsabschlusses).

Sie finden die hier erwähnten Informationen sowie alle weiteren relevanten Regelungen zu diesem Thema auf unserer Webseite Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse.

2) "Wenn die Antwort ja liegt, bedeutet dass ich nur die Unterlagen von (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... weise.html) in der bewerbung im Teil HZB hinsetzen muss?"

Mir ist nicht ganz klar, auf welches Formular und welchen Abschnitt Sie sich beziehen.

Beziehen Sie sich mit "in der bewerbung" auf ein Bewerbungsformular, mit dem man sich für einen Studiengang bewirbt, oder auf das Formular für den Antrag auf Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse? Es handelt sich um zwei verschiedene Prozesse mit unterschiedlichen Formularen.

Falls es um den Antrag auf Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse geht (d.h. nicht um ein Bewerbungsformular für einen bestimmten Studiengang), dann würde ich Sie bitten, sich zunächst die Anleitung für diesen Anerkennungsprozess bzw. das Antragsformular durchzulesen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ng-uhh.pdf.

Sollte dies nicht Ihre Frage gewesen sein, dann würde ich Sie bitten, mir Ihr Anliegen nochmals etwas genauer zu erläutern. Vielen Dank.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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