Exmatrikulation und Zugang

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zulsoy
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Registriert: Do 20. Jun 2019, 03:45

Bearbeitet Exmatrikulation und Zugang

Beitrag von zulsoy »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mein Studium abgeschlossen und möchte mich exmatrikulieren.
Werde ich noch Zugang zu Stine, OpenOlat, Agora und EduCommsy - Räumen haben, wenn ich exmatrikuliert bin?
Der Zugang ist mir wichtig, da ich noch wichtige Unterlagen speichern würde. Ist vielleicht der Zugang verlängerbar?


Außerdem möchte ich Rückzahlung beantragen. Wenn ich mich noch morgen, d.h. am 30. November exmatrikuliere, werde ich dann den gesamten Betrag für Dezember erstattet bekommen? Oder macht es keinen Unterschied, wenn ich mich z.B. Anfang Dezember exmatrikuliere?



Viele Grüße
Z. Soyupek
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Exmatrikulation und Zugang

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r Z. Soyupek,

1) "ich habe mein Studium abgeschlossen und möchte mich exmatrikulieren."

"Sofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert." (www.uni-hamburg.de/exmatrikulation)

Sie müssen die Exmatrikulation also nicht zwingend eigenständig beantragen, da Sie ohnehin automatisch zum Ende des Semesters exmatrikuliert werden, in dem Sie den Abschluss machen.

Es steht Ihnen aber natürlich frei, sich mit Tagesdatum bzw. zu einem Wunschdatum zu einem früheren Zeitpunkt zu exmatrikulieren. Hierfür müssen Sie nur den entsprechenden Antrag in Ihrem STiNE-Account abschicken.

2) "Werde ich noch Zugang zu Stine, OpenOlat, Agora und EduCommsy - Räumen haben, wenn ich exmatrikuliert bin?"

Ihr Zugang zu Ihrem STiNE-Account und zu allen weiteren IT-Services der Universität Hamburg (OpenOlat etc.) wird nicht sofort nach der Exmatrikulation, sondern erst einige Wochen nach dem Exmatrikulationsdatum gesperrt.

3) "Ist vielleicht der Zugang verlängerbar?"

Nein.

4) "Außerdem möchte ich Rückzahlung beantragen."

Ich nehme an, Sie beziehen sich hier auf den Semesterbeitrag des Wintersemesters 2022/23.

Eine Rückzahlung des Semesterbeitrags ist an der Universität Hamburg nach dem Beginn eines Semesters (d.h. nach dem 01.10. bzw. 01.04.) leider nicht mehr möglich. Wenn ein*e Studierende*r der Universität Hamburg in einem Semester immatrikuliert war, egal wie lange dies der Fall war, kann der Semesterbeitrag nicht mehr zurückgezahlt werden.

Sie können zum jetzigen Zeitpunkt nur noch, wenn Sie dies wünschen, bei der Fahrgeldstelle des HVV eine Rückerstattung der Kosten des Semestertickets anteilig zum verbleibenden Nutzungszeitraum beantragen, sofern Sie sich noch im laufenden Semester exmatrikulieren und eine Exmatrikulationsbescheinigung sowie das Semesterticket beim HVV abgeben: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928391.

Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben sollten.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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