Liebe*r ddmr,
1) "... wie das Studium in Deutschland bzw. an Ihrer Fakultät genau abläuft und wie dessen Abschluss aussieht"
a) Grundsätzlich kann ich Ihnen nur Informationen zu den Studiengängen und Regelungen bei uns an der Universität Hamburg geben. Obwohl es bei den Staatsexamensstudiengängen in Deutschland große Ähnlichkeiten gibt, können in anderen Bundesländern bzw. an anderen Hochschulen abweichende Regelungen gelten.
b) Das Fach "Rechtswissenschaft" wird an der Universität Hamburg im Studiengang
St.Ex. Rechtswissenschaft unterrichtet. Sie finden detaillierte Informationen zum Studiengang und zum Bewerbungsverfahren auf der verlinkten Webseite.
2) "Wird solch ein Abschluss bei Ihnen anerkannt "
Für alle Bildungsabschlüsse, die nicht in Deutschland erworben wurden, ist eine offizielle Anerkennung des jeweiligen Bildungsabschlusses als Hochschulzugangsberechtigung erforderlich, um an der Universität Hamburg einen grundständigen Studiengang (d.h. Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang) studieren zu können. Ich würde Sie bitten, sich die Webseite zu unserem Anerkennungsverfahren durchzulesen:
www.uni-hamburg.de/vpd.
Unser Anerkennungsverfahren basiert, wie alle derartigen Verfahren in Deutschland, auf den allgemeinen Vorgaben der ZAB, die Sie in der Datenbank "anabin" einsehen können (
https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/ ... d_gewaehlt).
3) "wäre vielleicht sogar ein Studiengangwechsel"
Ich gehe davon aus, dass Sie mit "Studiengangwechsel" eine
Bewerbung ins höher Fachsemester, d.h. den Einstieg in den Studiengang in einem höheren Fachsemester, meinen.
Eine Bewerbung ins höhere Fachsemester ist für Sie sehr wahrscheinlich nicht möglich, da Sie vermutlich nicht über den notwendige "Nachweis einer bestandenen Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft" verfügen, weil diese Zwischenprüfung ein spezifisches Element deutscher Studiengänge im Fach Rechtswissenschaft ist. Bitte lesen Sie sich hierzu
Seite 13 der Bewerbungsinformationen fürs höhere Fachsemester bzw. den
FAQ der Fakultät für Rechtswissenschaft zum Thema Studienortswechsel durch.
Sie müssen sich also regulär ins erst Fachsemester des Studiengangs bewerben. Bitte lesen Sie sich die
entsprechenden Bewerbungsinformationen durch.
4) "wie sieht es mit dem NC aus?"
Eine detaillierte Erläuterung zum Thema Numerus clausus bzw. zum Auswahlverfahren an der Universität Hamburg finden Sie auf folgender Webseite:
www.uni-hamburg.de/nc.
5) "Müsste ich trotz begonnenem Studium einen solchen aufweisen?"
Ja. Sofern es mehr Bewerber*innen als Studienplätze gibt, findet ein Auswahlverfahren statt. Eine Liste der NC-Werte der vergangenen Jahre, anhand der Sie Ihre Chancen auf eine Zulassung abschätzen können, finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf.
Liebe Grüße
Thomas Walter