Zugangsvorraussetzungen SG Rechtswissenschaften

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JonasD.
Beiträge: 2
Registriert: Do 8. Dez 2022, 10:54

Bearbeitet Zugangsvorraussetzungen SG Rechtswissenschaften

Beitrag von JonasD. »

Sehr geehrtes Team der Uni Hamburg,

schon seit langen hege ich die Überlegung Jura zu studieren.
Leider hat sich eine damalige Orintierung in die Richtung örtlich sowie aus persönlichen und finanziellen Gründen nicht ergeben.

Nun habe ich meine Fachhochschulreife und eine abgeschlossene Ausbildung als Elektroniker.

Meine Frage wäre ob es damit irgendwie möglicht ist, auch wenn mit Umwegen, ein Jura Studium aufzunehmen?

Für ihre Mühe bedanke ich mich bereits jetzt!
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1863
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Zugangsvorraussetzungen SG Rechtswissenschaften

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo JonasD.,

mit der Fachhochschulreife erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Studiengänge B. A. Sozialökonomie und B. Sc. Wirtschaftsingenieurwesen an der Universität Hamburg, nicht jedoch für SE Rechtswissenschaft.

Ggf. berechtigt Sie Ihre Ausbildung ein Studium aufzunehmen, sofern Sie aufbauend auf Ihre Berufsausbildung eine entsprechende Fortbildungsprüfung abgeschlossen haben. Sind Sie beispielsweise Elektrotechnikmeister/-in haben Sie die Berechtigung zum Studium in grundständigen Studiengängen an der Universität Hamburg. (Vgl. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf)

Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html

Verfügen Sie nicht über eine HZB nach § 37 Abs. 1 HmbHG, prüfen Sie bitte ob Ihnen ein Hochschulzugang nach § 38 Hamburger Hochschulgesetz (HmbHG) möglich ist: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html

Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
JonasD.
Beiträge: 2
Registriert: Do 8. Dez 2022, 10:54

Re: Zugangsvorraussetzungen SG Rechtswissenschaften

Beitrag von JonasD. »

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort!

Wird eine Fortbildungsprüfung in Form eines Meisterbriefs nur dann anerkannt, wenn er nach der Handwerksordnung absolviert wurde? Oder auch wenn es sich um einen Industriemeister (IHK) handelt?
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1863
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Zugangsvorraussetzungen SG Rechtswissenschaften

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Guten Morgen JonasD.,

es gilt: "Folgende Fortbildungsprüfungen berechtigen gemäß § 37 Abs. 1 HmbHG zum Studium in grundständigen Studiengängen: (...)

Inhaberinnen und Inhaber von (...) gleichwertig anerkannter Abschlüsse (dies sind Fachschulen bzw. Fortbildungen, die ebenso wie die vorherigen Fortbildungskategorien, eine einschlägige Berufsausbildung voraussetzen. Hier muss im Zeugnis folgender Satz vermerkt sein: „Der Abschluss der Fachschule entspricht der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ... in der jeweils gültigen Fassung) und wird von allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.“). Nur für diese letzt genannte Art von Fortbildungsabschlüssen gilt: Bitte prüfen Sie, ob Ihr Zeugnis diesen Satz enthält. Wenn nicht, kann der Abschluss nicht anerkannt werden.
"

(Vgl. Voraussetzungen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930514)

Herzliche Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
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