Hallo JonasD.,
mit der Fachhochschulreife erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Studiengänge B. A. Sozialökonomie und B. Sc. Wirtschaftsingenieurwesen an der Universität Hamburg, nicht jedoch für SE Rechtswissenschaft.
Ggf. berechtigt Sie Ihre Ausbildung ein Studium aufzunehmen, sofern Sie aufbauend auf Ihre Berufsausbildung eine entsprechende Fortbildungsprüfung abgeschlossen haben. Sind Sie beispielsweise Elektrotechnikmeister/-in haben Sie die Berechtigung zum Studium in grundständigen Studiengängen an der Universität Hamburg. (Vgl.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf)
Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Verfügen Sie nicht über eine HZB nach § 37 Abs. 1 HmbHG, prüfen Sie bitte ob Ihnen ein Hochschulzugang nach § 38 Hamburger Hochschulgesetz (HmbHG) möglich ist:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html
Herzlichst
Sandra Hoffmann