Exmatrikulation am Ende des Studiums

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baw2678
Beiträge: 2
Registriert: Fr 9. Dez 2022, 11:22

Bearbeitet Exmatrikulation am Ende des Studiums

Beitrag von baw2678 »

Sehr geehrte Damen oder Herren,

ich bin am Ende meines Studiums in International Business and Sustainability (MIBAS) bei der UHH. Ich habe schon meine Masterarbeit abgegeben, und wurde schon positiv bewertet. Ich habe schon auch mein Gutachen und Zeugnisse zum Büro beantragt.

Ich fange mein Praktikum am 2en Januar an, und wollte fragen, ob es obligatorisch ist, dass ich vor meinem freiwilligen Praktikum exmatrikuliert wurde. Wäre es ansonsten auch möglich, dass ich mein Praktikum beginne und gleichzeitig an der Universität bis der Ende dieses Semester matrikuliert bin? Mein Praktikum benötigt kein Studentenstatus von mir, das ist nur eine Frage aus einer legalen Perspektive.

Und im Fall ich vor meinem Praktikum exmatrikuliert muss, wie kann ich das machen?

Vielen Dank im Voraus für die Informationen!
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag!


MfG,

AR
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1863
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Exmatrikulation am Ende des Studiums

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo AR,

wie Sie hier nachlesen können https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html, werden Sie von uns, sofern Sie sich nicht selbst exmatrikulieren, zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen, exmatrikuliert. Heißt, zum 31. März 2023. Das ist ein übliches Vorgehen, weshalb Sie sich keine Sorge machen müssen und Ihr Praktikum im Januar antreten können.

Möchten Sie sich eigenständig exmatrikulieren, z. B. tagesaktuell oder zu einem Wunschdatum in der Zukunft, können Sie das in STiNE tun (Studium > Studiumsverwaltung > Anträge).

Bitte beachten Sie das eine Exmatrikulation ggf. Auswirkungen auf Ihren Krankenversicherungsschutz oder auf finanzielle Förderungen hat.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
baw2678
Beiträge: 2
Registriert: Fr 9. Dez 2022, 11:22

Re: Exmatrikulation am Ende des Studiums

Beitrag von baw2678 »

Sehr geehrte Frau Hoffmann,

Vielen Dank für die schnelle Antwort und Unterstützung!

Als EU-Einwohner, musste ich überhaupt in keinen deutschen Krankenversicherungen eintreten, weil ich schon in meinem Land versichert war. Ich werde aber seit 2en Januar 2023 arbeite, und werde dann eine deutsche Krankenversicherung seit dem 2en Januars 2023 als Arbeiterin haben.

Wäre es dann besser, dass ich schon eine Exmatrikulation fortführe oder wäre es besser, bis Ende März warten, so dass das Campus Center mich exmatrikuliert?

Vielen Dank im Voraus für Ihr Geduld!

MfG,

AR
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1863
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Exmatrikulation am Ende des Studiums

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo AR,

ob es wichtig ist, dass Sie sich bei uns exmatrikulieren, kann Ihnen in Bezug auf die Krankenversicherung nur die Krankenkasse beantworten. Wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse Ihrer Wahl.

Sollten Sie Anfang des Jahres in eine deutsche Krankenkasse wechseln und bis Ende März immatrikuliert bleiben, kann uns Ihre neue Krankenkasse den neuen Status Ihrer Krankenversicherung elektronisch mitteilen.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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