Hochschulwechsel PJ

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Charlotte.K
Beiträge: 1
Registriert: Di 27. Sep 2022, 18:15

Bearbeitet Hochschulwechsel PJ

Beitrag von Charlotte.K »

Guten Tag,

Gerne möchte ich mich für das PJ im kommenden Semester in Hamburg bewerben. Dazu sind mir bei der Bewerbung folgende Fragen aufgekommen:
Ich habe den ersten Teil meines Studiums im Ausland absolviert. Entsprechend wurde dann bei meinem Wechsel an meine aktuelle Uni in NRW mein Physikum anerkannt. Das LPA hatte mir das Physikum bescheinigt, aber leider keine Note errechnet. Da ich aber nun nach Hamburg wechseln möchte und hier die Physikumsnote eine relevante Rolle spielt, würde ich mir gerne eine Physikumsnote anhand des Transcript of Records errechnen lassen. Eine Berechnung meiner Physikumsnote wäre für mich aufgrund meiner guten Leistungen von Vorteil. Ist dies möglich und an welche Stelle muss ich mich hierfür wenden?

Falls ich dieses Semester nicht angenommen werden würde, könnte ich dann an meiner bisherigen Uni ein Frei- oder Urlaubssemester nehmen und mich dann erneut um einen Platz bewerben oder würde das aufgrund des zu diesem Zeitpunkt dann beendeten 11. Semester nicht mehr möglich sein? Macht es hier einen Unterschied, ob ich ein Urlaubs- oder Freisemester nehme?

Ich hoffe meine oben genannten Fragen können beantwortet werden und ich bedanke mich für die Mühe im Voraus!
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1935
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Hochschulwechsel PJ

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Charlotte,

wir werden uns in Kürze mit einer Antwort bei Ihnen zurück melden.
Haben Sie bis dahin bitte noch Geduld.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1935
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Hochschulwechsel PJ

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Charlotte,

die Berechnung Ihrer Note kann analog zur Berechnung der Note für die Bewerbung in den zweiten Abschnitt des Studiengangs Medizin durch die Medizinische Fakultät der Universität Hamburg erfolgen.
(Vgl. Sonderfall – Studium im Ausland, S. 3: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf)

„Bewerber:innen, die das Grundstudium im Ausland absolviert haben“, müssen, „mit der Bewerbung aussagekräftige bewertete Leistungsnachweise in ausreichender Anzahl für alle relevanten Fächer des bisherigen Studienabschnitts bei der Fakultät einreichen. Aus den Einzelnachweisen wird eine Gesamtnote gebildet.

Welche Unterlagen Sie genau einzureichen haben, entnehmen Sie bitte dem oben verlinkten Dokument. In diesem finden Sie auch die E-Mail-Adresse, an die Sie sich wenden können. Bitte ändern Sie den Betreff entsprechend ab und weisen darauf hin, dass es sich um eine Bewerbung für das Praktische Jahr handelt.
Eine Note für den ersten Studienabschnitt ist übrigens nur relevant, wenn es zu einem Auswahlverfahren nach Ranking kommen würde.

Eine Bewerbung für das Praktische Jahr ist vom 11 bis 13 Semester möglich. Ob ein Urlaubs- oder Freisemester für Sie sinnvoll ist, erörtern Sie ggf. mit Ihrer derzeitigen Universität.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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