Exmatrikulation, Hochschulwechsel und Krankenversicherung

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Lei016
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Registriert: Mo 19. Dez 2022, 03:42

Bearbeitet Exmatrikulation, Hochschulwechsel und Krankenversicherung

Beitrag von Lei016 »

Sehr geehrte Damen und Herren im Campus-Center-Team,

ich bin zurzeit im 1. Fachsemester meines Masterstudiengangs Medienwissenschaft und habe bisher keine Studienleistungen erbracht. Ich habe vor, mich zum Sommersemester (und/oder später) für eine ähnliche Masterstudiengang an einer anderen Hochschule zu bewerben. Ich möchte mich daher aus dem aktuellen Semester an der Uni Hamburg exmatrikulieren. Dazu habe ich zwei Fragen.

1. Schon während der Bewerbungsphase bin ich aufgefordert, eine Exmatrikulationsbescheinigung vorzulegen. Ich benötige noch eine Bestätigung, dass ich diese Forschungsrichtung (Medien&Kommunikation) weiterstudieren kann. Soll ich direkt den Antrag auf Exmatrikulation über STiNE stellen, damit ich beide Bescheinigungen erhalte?

2. Seit Beginn meines Bachelorstudiums bin ich mich bei der Krankenkasse TK als Studentin versichert. Ich würde gerne wissen, ob diese Lückenzeit, in der ich mich von der Uni Hamburg exmatrikuliere und dann ein neues Studium beginne, Auswirkungen auf meinen Krankenversicherungsschutz hat. Bin ich verpflichtet, der TK meine Exmatrikulation mitzuteilen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung! Ich wünsche Ihnen schöne Weihnachtsfeiertage.

Viele Grüße
Lei
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Campus-Center - BK
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Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Exmatrikulation, Hochschulwechsel und Krankenversicherung

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Lei,

Sie können sich über Ihren Account zu einem zukünftigen Datum oder zum Semesterende, aber auch tagesaktuell exmatrikulieren. Unabhängig davon, welchen Zeitpunkt Sie wählen, erhalten Sie die Exmatrikulationsbescheinigung über Ihren Account nach zirka drei Werktagen.

zu 1) Ich gehe davon aus, dass Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung meinen, oder? Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an das Studienbüro Ihres Studiengangs.

zu 2) Zu Krankenkassenangelegenheiten können wir Sie leider nicht beraten. Am besten wenden Sie sich hierzu direkt an Ihre Krankenkasse. Ein nahtloser Übergang zum neuen Studiengang ab 1.4. wäre allerdings gegeben, wenn Sie sich an der Uni Hamburg "zum Ende des Semesters" exmatrikulieren.


Mit besten Grüßen,
BK
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