Urlaubssemester wegen Praktikum, welches nicht Pflicht ist

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Pinienkern
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Bearbeitet Urlaubssemester wegen Praktikum, welches nicht Pflicht ist

Beitrag von Pinienkern »

Hallo liebes Campus-Center Team,

ich studiere Psychologie im Bachelor und möchte gerne mein 5. Semester (WS 23/24) für ein Praktikum beurlauben. Die Sache ist jetzt nur die, dass ich gerne zwei Praktika machen möchte: Erst ein klinisches Praktikum, um die Zulassung für einen klinischen Master zu kriegen und danach noch eins im HR-Bereich. Das klinische Praktikum möchte ich dabei schon in den kommenden Sommersemesterferien anfangen und es könnte sein, dass ich dann schon vor Beginn der Vorlesungszeit im 5. Semester mit dem Praktikum fertig bin. Das bedeutet dann aber, dass das Praktikum im HR-Bereich danach kein Pflichtpraktikum ist, weswegen ich mich frage, ob es dann trotzdem als Grund ausreicht, um ein Urlaubssemester genehmigt zu bekommen? Danke schonmal im voraus :)

Liebe Grüße
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Campus-Center - BK
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Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Urlaubssemester wegen Praktikum, welches nicht Pflicht ist

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Pinienkern,

ein Nachweis über das Praktikum und dessen Zeitraum von dem/der Praktikumsgeber:in ist ausreichend, um ein Urlaubssemester bewilligt zu bekommen. Hier spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums handelt oder nicht.

Weitere Informationen zur Beurlaubung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html

Mit besten Grüßen,
BK
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Universität Hamburg
Pinienkern
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Re: Urlaubssemester wegen Praktikum, welches nicht Pflicht ist

Beitrag von Pinienkern »

Super, vielen Dank für die schnelle Auskunft!
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