Zwangsweise Exmatrikulation nach Abschlussarbeit?

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Henne
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Registriert: Do 10. Sep 2020, 17:51

Bearbeitet Zwangsweise Exmatrikulation nach Abschlussarbeit?

Beitrag von Henne »

Hallo liebes Campus-Center Team,

ich gebe am 07.02.23 meine Abschlussarbeit ab und habe auch ansonsten alle CP zusammen.
Durch die PO und die Beiträge hier im Forum scheint es mir so, dass ich dann zwangsweise zum 31.03.23 exmatrikuliert werde. Ich würde aber gerne im SoSe 23 weitere Veranstaltungen in meinem Bachelor Sozialökonomie besuchen - auch wenn ich die CP theoretisch nicht bräuchte.
Kann ich mich ganz normal zurückmelden oder geht das in der Tat nicht?

Liebe Grüße,
Henry
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Campus-Center - BK
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Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Zwangsweise Exmatrikulation nach Abschlussarbeit?

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Henry,

eine Rückmeldung zum Sommersemester 23 ist nur möglich, wenn uns Ihr erfolgreicher Studienabschluss nicht bis zum 1. April vom Studienbüro gemeldet wird.

Mit besten Grüßen,
BK
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