Liebe Studienberater,
Muss der Nachweis für mein Sprachniveau B1 bei der Bewerbung um einen Studienplatz im Zweifachbachelor bis zum Bewerbungsschluss vorliegen oder kann ich ein solches Zertifikat auch bis zum Studienbeginn nachreichen?
LG
Liebe Miriam,
ich gehe davon aus, dass Sie sich für den Bachelorstudiengang Spanisch und einem Nebenfach bewerben. Ein 2-Fach-Bachelorstudium wird an der Universität Hamburg nicht angeboten.
Informationen zum Aufbau der Bachelorstudiengänge finden Sie auf der folgenden Seite beschrieben:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aster.html
Nun zu Ihrer Frage: Für Spanisch werden grundlegende Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Der Nachweis erfolgt entweder durch Bescheinigung einer Allgemeinbildenden Schule, dass 300 Unterrichtsstunden absolviert wurden, oder durch die Vorlage des Zertifikats DELE: Nivel Inicial (InstitutoCervantes). Dies gilt für Spanisch als Hauptfach, Nebenfach und Unterrichtsfach im Rahmen eines Lehramtsstudiums. Wurde Spanisch als Leistungskurs oder als Grundkurs-Prüfungsfach der Abiturprüfung belegt und geht dies aus dem Abiturzeugnis hervor, so ist nach der Zulassung eine Zeugniskopie einzureichen. Einzelheiten dazu enthält der Zulassungsbescheid. Der Nachweis muss erst bei der Immatrikulation eingereicht werden.
Mit besten Grüßen,
BK
ich gehe davon aus, dass Sie sich für den Bachelorstudiengang Spanisch und einem Nebenfach bewerben. Ein 2-Fach-Bachelorstudium wird an der Universität Hamburg nicht angeboten.
Informationen zum Aufbau der Bachelorstudiengänge finden Sie auf der folgenden Seite beschrieben:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aster.html
Nun zu Ihrer Frage: Für Spanisch werden grundlegende Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Der Nachweis erfolgt entweder durch Bescheinigung einer Allgemeinbildenden Schule, dass 300 Unterrichtsstunden absolviert wurden, oder durch die Vorlage des Zertifikats DELE: Nivel Inicial (InstitutoCervantes). Dies gilt für Spanisch als Hauptfach, Nebenfach und Unterrichtsfach im Rahmen eines Lehramtsstudiums. Wurde Spanisch als Leistungskurs oder als Grundkurs-Prüfungsfach der Abiturprüfung belegt und geht dies aus dem Abiturzeugnis hervor, so ist nach der Zulassung eine Zeugniskopie einzureichen. Einzelheiten dazu enthält der Zulassungsbescheid. Der Nachweis muss erst bei der Immatrikulation eingereicht werden.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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