Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin gerade dabei, mich per Online-Bewerbung für den Masterstudiengang Medienwissenschaft/Media Studies zu bewerben und bin mir im Bereich "Angaben zum bisherigen Studienverlauf" beim Feld "Abschluss" nicht ganz sicher. Kurze Info: Ich studiere zurzeit Medienwissenschaft im 6. Semester an der Uni Siegen, schreibe gerade meine Bachelorarbeit und werde zum Ende des Sommersemesters 2016 mein Bachelorstudium abschließen. Ich habe bisher also noch keinen Bachelorabschluss.
Nun steht als Hinweis bei dem Feld "Abschluss" folgendes: "Haben Sie einen Bachelor-Studiengang an einer Universität oder an einer Fachhochschule studiert, wählen Sie "Bachelor an Universitäten" oder "Bachelor an Fachhochschulen"." bzw. "Haben Sie einen Bachelor-Studiengang ohne Nebenfach studiert, wählen Sie "Bachelor of Arts (oNF) (B.A.)"."
und
Sollte Ihr Abschluss nicht vorhanden sein, wählen Sie "Erststudium sonstiger Abschluss in Deutschland", "Zweistudium sonstiger Abschluss in Deutschland" oder "Sonstiger Master"."
Ich bin mir durch die oben genannte Formulierung bei diesen Angaben nicht ganz sicher, welche in meinem Fall nun die richtige Angabe ist. Ich habe nun die Angabe "Erststudium sonstiger Abschluss in Deutschland" ausgewählt, da ich noch kein abgeschlossenes Bachelorstudium habe (sondern dieses erst zum Ende des Sommersemesters 2016 abschließen werde.)
Ist die Angabe "Erststudium sonstiger Abschluss in Deutschland" in meinem Fall richtig?
Und noch eine andere Frage zum Bereich "Berufserfahrung": Zählt die freiwillige Mitarbeit (ohne Bezahlung) bei einem Campusradio an der Uni als "nicht selbstständige Tätigkeit"? Oder unter was kann man dies angeben? Oder zählt dies nicht als Berufserfahrung und sollte man daher weglassen?
Vielen Dank & viele Grüße,
Juja
Hallo Juja,
In den Angaben zum Studienverlauf geben Sie für ein nicht beendetes Studium den Abschluss an, zu dem der Studiengang, den Sie studiert haben, führte, unabhängig davon, ob Sie das Studium abgeschlossen haben oder nicht. "Erststudium sonstiger Abschluss in Deutschland" ist also nur dann richtig, wenn Sie den Abschluss des von Ihnen studierten Studiengangs nicht in der Liste der Abschlüsse finden. Ansonsten geben Sie den Abschluss an, zu dem der studierte Studiengang führte.
Da Berufserfahrung bei der Auswahl für den Masterstudiengang Medienwissenschaft/Media Studies nicht als Auswahlkriterium herangezogen wird, müssen Sie in diesem Abschnitt bei einer Bewerbung für diesen Studiengang gar nichts angeben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
In den Angaben zum Studienverlauf geben Sie für ein nicht beendetes Studium den Abschluss an, zu dem der Studiengang, den Sie studiert haben, führte, unabhängig davon, ob Sie das Studium abgeschlossen haben oder nicht. "Erststudium sonstiger Abschluss in Deutschland" ist also nur dann richtig, wenn Sie den Abschluss des von Ihnen studierten Studiengangs nicht in der Liste der Abschlüsse finden. Ansonsten geben Sie den Abschluss an, zu dem der studierte Studiengang führte.
Da Berufserfahrung bei der Auswahl für den Masterstudiengang Medienwissenschaft/Media Studies nicht als Auswahlkriterium herangezogen wird, müssen Sie in diesem Abschnitt bei einer Bewerbung für diesen Studiengang gar nichts angeben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Vielen Dank!
Jetzt verstehe ich die Formulierung "Sollte Ihr Abschluss nicht vorhanden sein,...." erst. Heißt "Sollte ihr Abschluss IN DER LISTE nicht vorhanden sein. Ich habe "Abschluss" als "meinen eigenen Abschluss" interpretiert. Jetzt bin ich schlauer. Danke!
Jetzt verstehe ich die Formulierung "Sollte Ihr Abschluss nicht vorhanden sein,...." erst. Heißt "Sollte ihr Abschluss IN DER LISTE nicht vorhanden sein. Ich habe "Abschluss" als "meinen eigenen Abschluss" interpretiert. Jetzt bin ich schlauer. Danke!
Hallo liebe Studienberatung,
ich hätte noch zwei kleine Fragen zu der Online-Bewerbung für den Masterstudiengang Medienwissenschaft:
1) Angaben zum Auslandsaufenthalt: In der Online-Bewerbung kann man sonstige Auslandsaufenthalte eintragen. Ich habe z.B. eine Uni-Exkursion nach England gemacht. Diese habe ich nun dort eingetragen. Und die Bewerbung ist jetzt auch schon abgeschickt. Aber ich nehme an, dass es für den Masterstudiengang Medienwissenschaft keine Relevanz hat und ich dementsprechend auch keinen Nachweis erbringen muss. Sehe ich das richtig?
2) Im Falle einer Zulassung muss ja die momentane Durchschnittsnote mit einem amtlich beglaubigten Transcript of Records nachgewiesen werden (an der Uni Siegen wird eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Studienabschluss mit der momentanen Durchschnittsnote ausgestellt und unterschrieben und ich als Studierende drucke dann die Leistungsübersicht über das System aus, welche ohne Unterschrift gültig ist). Demnach könnte ich Ihnen ja sicher auch ein Original dieser Bescheinigung bzw. des Transcript of Records zukommen lassen, oder?
Vielen Dank & viele Grüße,
Juja
ich hätte noch zwei kleine Fragen zu der Online-Bewerbung für den Masterstudiengang Medienwissenschaft:
1) Angaben zum Auslandsaufenthalt: In der Online-Bewerbung kann man sonstige Auslandsaufenthalte eintragen. Ich habe z.B. eine Uni-Exkursion nach England gemacht. Diese habe ich nun dort eingetragen. Und die Bewerbung ist jetzt auch schon abgeschickt. Aber ich nehme an, dass es für den Masterstudiengang Medienwissenschaft keine Relevanz hat und ich dementsprechend auch keinen Nachweis erbringen muss. Sehe ich das richtig?
2) Im Falle einer Zulassung muss ja die momentane Durchschnittsnote mit einem amtlich beglaubigten Transcript of Records nachgewiesen werden (an der Uni Siegen wird eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Studienabschluss mit der momentanen Durchschnittsnote ausgestellt und unterschrieben und ich als Studierende drucke dann die Leistungsübersicht über das System aus, welche ohne Unterschrift gültig ist). Demnach könnte ich Ihnen ja sicher auch ein Original dieser Bescheinigung bzw. des Transcript of Records zukommen lassen, oder?
Vielen Dank & viele Grüße,
Juja
Hallo Juja,
In beiden Fällen vermuten Sie richtig.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
In beiden Fällen vermuten Sie richtig.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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