Seite 1 von 1

Exmatrikulationsbescheigung der alten Hochschule

Verfasst: Mi 4. Jan 2023, 13:33
von mullmark
Guten Tag,

bei meiner Bewerbung zum Sommersemester habe ich angegeben, dass ich früher schon einige Semester an einer anderen Uni studiert habe.
Muss ich dafür eine Exmatrikulationsbescheinigung bei der neuerlichen Immatrikulation einreichen?
Die Exmatrikulation liegt schon ca. 8 Jahre zurück.....
Oder betrifft das nur eine derzeitige Einschreibung im laufenden Semester an einer anderen Uni?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Mullmark

Re: Exmatrikulationsbescheigung der alten Hochschule

Verfasst: Do 5. Jan 2023, 12:36
von Campus-Center - Thomas Walter
Lieber Mullmark,

"Muss ich dafür eine Exmatrikulationsbescheinigung bei der neuerlichen Immatrikulation einreichen?"

Nein. Für die Immatrikulation an der Universität Hamburg muss keine Exmatrikulationsbescheinigung eingereicht werden.

Liebe Grüße
Thomas Walter