Zweitstudienquote im Studiengang Psychologie B.Sc.

Antworten
Nele Pfitzner
Beiträge: 1
Registriert: Mi 4. Jan 2023, 18:18

Bearbeitet Zweitstudienquote im Studiengang Psychologie B.Sc.

Beitrag von Nele Pfitzner »

Guten Tag!

Ich interessiere mich für das B.Sc. Studium Psychologie an der Uni HH. Momentan absolviere ich einen B.Sc. in Logopädie an der Universität zu Lübeck und werde diesen voraussichtlich mit Ende des SoSe24 abschließen. Die Frage wäre, ob ich mich mit meinem dann absolvierten B.Sc. zum WiSe24/25 in einer Zweitstudienquote auf den oben genannten Studiengang bewerben könnte oder wie meine Möglichkeiten hierzu aussähen? Eine weitere Frage wäre, ob vereinzelte Module aus meinem jetzigen Bachelor für den Psychologie Bachelor anerkannt werden würden (beispielsweise Quantitative und qualitative Forschung für Therapiewissenschaften oder Sozialpsychologie)?

Ich freue mich sehr auf die Rückmeldung verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Nele Pfitzner
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Zweitstudienquote im Studiengang Psychologie B.Sc.

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Nele Pfitzner,

1) "Die Frage wäre, ob ich mich mit meinem dann absolvierten B.Sc. zum WiSe24/25 in einer Zweitstudienquote auf den oben genannten Studiengang bewerben könnte ..."

a) Nein. Es gibt an der Universität Hamburg keine Zweitstudienquote o.Ä.. Sie müssten sich also in der ganz normalen Zulassungsquoten, genauso wie alle anderen Bewerber*innen auch, bewerben.
Detaillierte Informationen zum Zulassungsverfahren und den Auswahlkriterien an der Universität Hamburg finden Sie auf unserer Webseite zum Thema Numerus clausus.

b) "Momentan absolviere ich einen B.Sc. in Logopädie ..."

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung Ihren vorherigen Bachelorstudiengang bereits vollständig abgeschlossen haben (relevant ist das Abschlussdatum auf dem Zeugnis), so würden Sie über zwei Hochschulzugangsberechtigungen verfügen, da ein abgeschlossenes Studium ebenfalls eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung darstellt (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317116).

Nach Ihren Angaben werden Sie sich voraussichtlich in der Bewerbungsphase des Wintersemesters 2024/25, d.h. vom 01.06.2024 bis zum 15.07.2024 bei uns bewerben. Auf dem Bachelorzeugnis müsste also ein Abschlussdatum vor dem 15.07.2024 vermerkt sein, damit Sie den Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung verwenden können.

Bewerber*inne mit mehreren Hochschulzugangsberechtigungen (der häufigste Fall ist hierbei ein Studienabschluss und das Abitur) können frei wählen, mit welcher Hochschulzugangsberechtigungen sie sich auf einen Studienplatz bewerben. Natürlich wäre es dabei sinnvoll, den Bildungsabschluss mit der besseren Note zu verwenden.

2) "Eine weitere Frage wäre, ob vereinzelte Module aus meinem jetzigen Bachelor für den Psychologie Bachelor anerkannt werden würden"

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.

Ob anerkennbare Leistungen vorhanden sind, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Module des Studiengangs anschauen: https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/ ... logie.html.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden: https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/ ... buero.html.

Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten