Lieber Denise Beutel,
1) Da Sie nicht über eine
schulische Hochschulzugangsberechtigung (allgemein oder fachgebunden) verfügen, müssten Sie sich bitte die folgenden zwei Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Personen anschauen und prüfen, ob diese für Sie infrage kommen bzw. welche Bedingungen Sie gegebenenfalls noch erfüllen müssten.
a) "Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung":
www.uni-hamburg.de/meister
Eine Liste der Aus- bzw. Fortbildungen, die zum Studium an der Universität Hamburg berechtigen, finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf.
Sie müssten bitte selbstständig prüfen, ob Sie über eine der genannte Aus- bzw. Fortbildungen verfügen.
b) Die zweite Möglichkeit des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte wäre der Hochschulzugang nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz:
https://www.uni-hamburg.de/38.
Alle Informationen (Voraussetzungen, Fristen usw.) zur Eingangsprüfung nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz, die zu einer fachgebundenen Hochschulreife führt, finden Sie auf der verlinkten Webseite.
Am 26.01.2023 findet eine Gruppenberatung zum Thema
Studienorientierung für Berufstätige ohne Abitur statt, die für Sie eventuell von Interesse sein könnte:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2931844.
Liebe Grüße
Thomas Walter