Hochschulzugangsberechtigung bei Hochschulstart erst nach Abschicken der Bewerbung angelegt

Antworten
Lucas Beier
Beiträge: 2
Registriert: Fr 6. Jan 2023, 16:36

Bearbeitet Hochschulzugangsberechtigung bei Hochschulstart erst nach Abschicken der Bewerbung angelegt

Beitrag von Lucas Beier »

Hallo,
ich habe mich vor einigen Tagen für ein Studium im Sommersemester beworben. Erst nachdem ich die Bewerbung abgeschickt habe fiel mir auf, dass ich bei Hochschulstart noch keine Hochschulzugangsberechtigung angelegt habe. Dies habe ich nun nachgeholt und mein Zeugnis dort hochgeladen. Meine Frage ist jetzt, ob das so in Ordnung ist, oder ob ich mich erneut bewerben muss und meine alte Bewerbung zurückziehen soll.

Meine Bewerbungsnummer lautet: BW-1714405
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Hochschulzugangsberechtigung bei Hochschulstart erst nach Abschicken der Bewerbung angelegt

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Lucas Beier,

"dass ich bei Hochschulstart noch keine Hochschulzugangsberechtigung angelegt habe."

Dieser Schritt ist nicht erforderlich, sofern Sie sich ausschließlich an der Universität Hamburg bewerben.

Das Portal www.hochschulstart.de bietet zwar die Möglichkeit, einen Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung hochzuladen, jedoch ist dieser für eine Bewerbung an der Universität Hamburg nicht relevant. Wir greifen nicht auf diese Datei zu und es findet diesbezüglich kein Austausch von Daten zwischen uns und www.hochschulstart.de statt. Es ist also irrelevant, ob bzw. wann Sie etwas auf www.hochschulstart.de hochgeladen haben.

Sollten Sie sich im Rahmen des DoSV auch bei anderen Hochschulen bewerben, kann es jedoch sein, dass der auf www.hochschulstart.de hochgeladene Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung relevant ist. Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls auf den Webseiten der jeweiligen Hochschulen.

An der Universität Hamburg erfolgt der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung nicht während der Bewerbungsphase, sondern erst, nachdem Sie eine Zulassung erhalten haben. Falls Ihre Bewerbung erfolgreich ist und Sie eine Zulassung erhalten, müssen Sie bei uns den digitalen Immatrikulationsantrag ausfüllen und in diesem Online-Formular ist dann der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung von Ihnen hochzuladen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Lucas Beier
Beiträge: 2
Registriert: Fr 6. Jan 2023, 16:36

Re: Hochschulzugangsberechtigung bei Hochschulstart erst nach Abschicken der Bewerbung angelegt

Beitrag von Lucas Beier »

Alles klar, vielen Dank für Ihre Antwort.
Antworten