Lieber Lucas Beier,
"dass ich bei Hochschulstart noch keine Hochschulzugangsberechtigung angelegt habe."
Dieser Schritt ist nicht erforderlich, sofern Sie sich ausschließlich an der Universität Hamburg bewerben.
Das Portal
www.hochschulstart.de bietet zwar die Möglichkeit, einen Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung hochzuladen, jedoch ist dieser für eine Bewerbung an der Universität Hamburg nicht relevant. Wir greifen nicht auf diese Datei zu und es findet diesbezüglich kein Austausch von Daten zwischen uns und
www.hochschulstart.de statt. Es ist also irrelevant, ob bzw. wann Sie etwas auf
www.hochschulstart.de hochgeladen haben.
Sollten Sie sich im Rahmen des DoSV auch bei anderen Hochschulen bewerben, kann es jedoch sein, dass der auf
www.hochschulstart.de hochgeladene Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung relevant ist. Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls auf den Webseiten der jeweiligen Hochschulen.
An der Universität Hamburg erfolgt der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung nicht während der Bewerbungsphase, sondern erst, nachdem Sie eine Zulassung erhalten haben. Falls Ihre Bewerbung erfolgreich ist und Sie eine Zulassung erhalten, müssen Sie bei uns den digitalen Immatrikulationsantrag ausfüllen und in diesem Online-Formular ist dann der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung von Ihnen hochzuladen.
Liebe Grüße
Thomas Walter