Eine Absolventin des Studienkollegs ist mit §16, studienvorbereitende Maßnahmen, nach Deutschland eingereist, jetzt hat sie das Studienkolleg fast beendet, es fehlt nur noch die mündliche Prüfung am 22.06. Momentan hat sie nur eine Duldung; ich kämpfe darum, dass sie wieder einen Aufenthaltstitel erhält; jetzt liegt diese Angelegenheit beim Petitionsausschuss.
Meine Frage: kann sie sich mit einer Duldungan der Uni Hamburg bewerben?
Wenn nicht, dann bitte ich Sie um eine entsprechende Nachricht, denn damit könnte ich dann den zeitlichen Druck auf den Petitionsausschuss erhöhen.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort, auf die ich mit großem Interesse warte.
Herta Kadner
Ich bin ehemalige Lehrerin des Studienkollegs und betreue diese Studentin seit letztem Jahr
Liebe Frau Kadner,
Für eine Bewerbung an der Uni Hamburg ist der Aufenthaltsstatus irrelevant. Wir melden uns bei Ihnen per E-Mail, um weiter zu klären, welche Möglichkeiten es im Fall der von Ihnen betreuten Studentin geben könnte.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für eine Bewerbung an der Uni Hamburg ist der Aufenthaltsstatus irrelevant. Wir melden uns bei Ihnen per E-Mail, um weiter zu klären, welche Möglichkeiten es im Fall der von Ihnen betreuten Studentin geben könnte.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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