Lehramt

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celinamarsal@yahoo.de
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Bearbeitet Lehramt

Beitrag von celinamarsal@yahoo.de »

Hallo,
1. ist es zum Wintersemester 23/24 möglich Gesundheitswissenschaften für berufliche Schulen zu studieren bzw. kommt die Möglichkeit der Ausschreibung erst kurz vor der Bewerbungstfrist?

2.wie läuft es, wenn die Berufsausbildung erst nach der Bewerbungsfrist beendet ist?

LG
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
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Re: Lehramt

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Celina,

hier finden Sie weiterführende Informationen zum Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen B. Ed.: https://www.ew.uni-hamburg.de/studium/s ... b-bed.html

Sie können sich für den Studiengang für das Wintersemester 2023/24 vom 1. Juni bis 15. Juli bewerben - erst dann wird die Online-Bewerbung freigeschaltet.

An dieser Stelle können sie die Zugangsvoraussetzungen finden https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1585920558. Dort heißt es:

Zugelassen werden zum Studium kann in der Regel nur, wer an einem zwölfmonatigen Betriebspraktikum in seiner beruflichen Fachrichtung teilgenommen hat (...) oder eine in seiner Fachrichtung abgeschlossene Berufsausbildung besitzt.
Wie Sie lesen können, besteht nicht die Möglichkeit Ihre Berufsausbildung parallel zum Studium zu beenden. Es muss der Berufsabschluss vorliegen.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
celinamarsal@yahoo.de
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Re: Lehramt

Beitrag von celinamarsal@yahoo.de »

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Die Ausbildung ist erst mit der praktischen Prüfung Ende Juni/Anfang Juli beendet. Das ist ja noch vor dem Studienbeginn, aber erst innerhalb der Bewerbungsfrist
Kann man dann sein Zeugnis noch nachreichen?

LG
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
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Re: Lehramt

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Celina,

den Nachweis über Ihre abgeschlossene Berufsausbildung müssen Sie zur Immatrikulation nachweisen. D.h. es ist nicht wichtig, ob Sie diese bereits innerhalb der Bewerbungsphase abgeschlossen haben.

Bitte beachten Sie auch noch folgenden Hinweis: https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisanerkennung.html - ist Ihre Berufsausbildung einschlägig, müssen Sie sich wegen der auf den Seiten genannten Frist keine Sorgen machen. Ihnen bleibt bei einem Abschluss im Juli sowieso nur die Möglichkeit es mit einer Bewerbung zu versuchen bzw. können Sie beim ZPLA nachfragen, ob Ihre Berufsausbildung auch kurzfristig geprüft werden kann.

Ich wollte Ihnen diese Informationen nicht vorenthalten.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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