Exmatrikulation ohne Masternote?

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bav1212
Beiträge: 1
Registriert: Mi 25. Jan 2023, 17:20

Bearbeitet Exmatrikulation ohne Masternote?

Beitrag von bav1212 »

Hallo,

ich schreibe gerade meine Masterarbeit (Lehramt) und meine Frist ist der 29.3. Ich habe gehört, ich muss mich nicht neu als Student einschreiben, wenn ich weiß, dass die Masterarbeit als bestanden gilt, auch wenn noch keine Note da ist. Das ist so oder?
Nun stand auch die Frage im Raum, wann die mündliche Prüfung stattfinden soll, kann man diese auch erst hinterher machen, also im April oder muss ich dafür immatrikuliert sein? Ist es dann auch eine ordentliche Exmatrikulation wenn ich es auslaufen lasse oder sollte ich eine Exmatrikulation beantragen?

Ich möchte mich nicht neu immatrikulieren wenn es nicht sein muss. Ich weiß nicht ob es relevant ist, aber ich werde mich auch bis Frist 1.4 für das Referendariat bewerben.

Ich hätte auch noch eine andere Frage die für das Referendariat entscheidend ist. Es geht dabei um die Krankenversicherung im Ref. Ich würde mich da gerne einmal persönlich beraten lassen, da es nicht klar ist, ob ich auch verbeamtet werde. Wo kann ich das machen, an wen muss ich mich da wenden?

Vielen Dank schon mal,
Antonia Karsten
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1863
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Exmatrikulation ohne Masternote?

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Antonia,

bezüglich der Krankenversicherung während Ihres Referendariats kann ich Ihnen leider nicht weiter helfen. Ich schlage vor, Sie nehmen Kontakt zu Ihrer Versicherung auf und lassen sich dort beraten.

Wenn Sie sich zum Sommersemester 2023 nicht durch Zahlung des Semesterbeitrages zurück melden und darauf hin exmatrikuliert werden, ist das genauso eine ordentliche Exmatrikulation, als wenn Sie sich eigenständig exmatrikuliert hätten oder von uns zum Ende des Semester exmatrikuliert würden, weil Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Diesbezüglich müssen Sie sich also keine Sorgen machen!

Auch nicht, wenn Sie Ihre Note noch nicht kennen, aber wissen, dass Sie bestanden haben. Die Note müssen Sie dann ggf. bei Ihrem Studienbüro in Erfahrung bringen, wenn Ihr STiNE-Zugang aufgrund der Exmatrikulation bereits nicht mehr zugänglich ist. Mal angenommen Sie würden nicht bestanden haben, ist eine verspätete Rückmeldung möglich. Siehe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html

Ob Sie Ihre mündliche Prüfung z. B. im April ablegen können, also zu einem Zeitpunkt, wenn Sie nicht mehr immatrikuliert sind, muss Ihnen das Studienbüro sagen. In der Regel muss man für Prüfungsleistungen eingeschrieben sein. Wenn also möglich, würde ich schauen die mündliche Prüfung noch innerhalb des Wintersemesters abzuleisten. Also bis spätestens zum 31. März.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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