Guten Tag,
Ich habe gelesen, dass mir die Exmatrikulationsbescheinigung bei Stine zu Verfügung gestellt wird.
Ich hab es auch so verstanden, dass es möglich ist, sich sehr kurzfristig zu exmatrikulieren.
D.h. ich könnte das Datum der Antragsstellung als gewünschtes Exmatrikulationsdatum angeben.
Ist das soweit erstmal richtig?
Wenn nein, wie viel Vorlauf brauch der Antrag? Was wäre vom Antragsdatum der nächstmögliche Exmatrikulationstermin?
Und wenn ja, wie regelt sich dann der Zugang zu Stine damit ich an meine Bescheinigung komme?
Bleiben die Zugänge für UhhShare, Stine und Openolat noch eine Weile gültig, oder erlischt die Berechtigung mit dem Tag der Exmatrikulation?
Mit freundlichen Grüßen, Lange