Hallo R.Sandmann,
zur Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Lehramtsabschlüssen und der Mobilität der Lehramtsanwärterinnen und –anwärter hat die Kultusministerkonferenz 1999 den Beschluss „Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen“ verabschiedet. Auf dessen Grundlage haben sich die Länder verpflichtet, die gegenseitige Anerkennung noch verbindlicher zu gestalten und Lehramtsabsolventen den gleichberechtigten Zugang zum Vorbereitungsdienst für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen, unabhängig vom Land, in dem der Abschluss erworben wurde. https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... ml#1837535
Das bedeutet, Sie können sich für einen Masterstudiengang bewerben, müssen aber den entsprechenden KMK-Typ des Bachelorstudiengangs nachweisen. Aus meiner Sicht studieren Sie derzeit den KMK-Typ 3, der allerdings nicht an der Uni Hamburg angeboten wird. Am besten fragen Sie bei Ihrer Hochschule noch mal nach, welcher KMK-Typ Ihnen bescheinigt werden kann.
Detaillierte Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen für einen Master of Education an der Uni Hamburg finden Sie unter
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html
Mit besten Grüßen,
BK