Bearbeitet Wechsel vom Grundschullehramt zum Lehramt für die Sek1/ Sek2
Hallo,

ich studiere aktuell das neue Grundschullehramt und möchte zum nächsten Wintersemester in das Gymnasiallehramt wechseln. Leider reicht mein NC voraussichtlich ganz knapp nicht, um in beide Nebenfächer (besonders Englisch) reinzukommen. Habe ich Vorteile bei der Zulassung dadurch, dass ich bereits an der Uni Hamburg das Fach Englisch studiere ? Viele Module überschneiden sich ja und man würde sich diese anrechnen lassen. Wie stehen da die Chancen ?
Gibt es überhaupt schon Infos bezüglich der NC-Werte für das WiSe 23/24?

Liebe Grüße,

Lina
Re: Wechsel vom Grundschullehramt zum Lehramt für die Sek1/ Sek2
Liebe Lina,

1) "Habe ich Vorteile bei der Zulassung dadurch, dass ich bereits an der Uni Hamburg das Fach Englisch studiere?"

Nein. Die Studienplätze für das erste Fachsemester der Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge werden nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung und der Wartezeit vergeben. Dies gilt auch für die Bachelor-Lehramtsstudiengänge.

Sie können sich die relevanten Informationen zum Auswahlverfahren bzw. zu den Auswahlkriterien auf unserer Webseite ansehen: www.uni-hamburg.de/nc.

2) "Viele Module überschneiden sich ja und man würde sich diese anrechnen lassen. Wie stehen da die Chancen?"

Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie im Rahmen anderer Studiengänge erbracht haben, können Ihnen prinzipiell angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang zu erbringen sind.

Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. Fachspezifischen Bestimmungen der Teilstudiengänge des Studiengangs anschauen, den Sie an der Universität Hamburg studieren wollen: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... aenge.html. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html

Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.

Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

3) "Gibt es überhaupt schon Infos bezüglich der NC-Werte für das WiSe 23/24?"

Hier liegt vermutlich ein Missverständnis bezüglich der Funktionsweise des Numerus clausus vor. Die NC-Werte stehen nicht vor, sondern immer erst nach dem Abschluss eines Bewerbungsverfahrens fest und dokumentieren die Note bzw. Wartezeit der/des letzten zugelassenen Bewerber*in.

Was vor dem Bewerbungsverfahren festgelegt wird, ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze (siehe Satzung über die Zulassungshöchstzahlen).
Diese Studienplätze, die in der Kapazität des jeweiligen Studiengangs oder Teilstudiengangs vorhanden sind, werden gemäß der Ranglisten an die besten Bewerber*innen vergeben (siehe 1).

Eine grobe Prognose der zu erwartenden NC-Werte und somit der Chancen auf eine Zulassung ist auf der Basis der NC-Werte der vergangenen Bewerbungsverfahren möglich.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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