Hallo,
ich studiere Rechtswissenschaften und möchte demnächst einen Monat meiner praktischen Studienzeit nach § 5 HmbJAG absolvieren. Eine Option, die sich mir eröffnet, würde eine Vergütung von 800€ für den einen Monat zahlen. Normalerweise bin ich in einer 520€ Beschäftigung tätig, die für diesen Monat aber ruhen würde.
Ich frage mich nun, ob dieser einmalige "Mehrverdienst" durch das Pflichtpraktikum steuerliche Auswirkungen oder Auswirkungen auf Sozialabgaben hat, die ich gerade nicht sehe. Bisher blieb mir mit dem Minijob die Beschäftigung mit diesen Fragen erspart. Im Internet findet sich meines Erachtens nichts Eindeutiges und ich würde ungern in finanzielle Mehrbelastungen hineinstolpern, die man hätte voraussehen können.
Ich würde mich freuen, wenn mir diesbezüglich jemand weiterhelfen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Marvin