Liebe*r HendaM,
1) "Muss ich mich für das Sommersemester rückmelden?
Studierende der Universität Hamburg müssen i.d.R. bis zur letzten Prüfung in ihrem Studiengang immatrikuliert sein. Wenn die Abschlussarbeit die letzte Prüfungsleistung in einem Studiengang ist, so ist das festgelegte Abgabedatum in der Regel das Datum der letzten Prüfung. Ich würde also davon ausgehen, dass Sie sich für das Sommersemester 2023 regulär zurückmelden müssen, da das von Ihnen genannte Abgabedatum im Sommersemester 2023 liegt.
Da es aber an manchen Fachbereichen bzw. Fakultäten der Universität Hamburg abweichende Regelungen dazu gibt, bis zu welchem Zeitpunkt die Immatrikulation bestehen muss, würde ich Sie bitten, nochmals mit Ihrem zuständigen
Studienbüro) abzuklären, bis zu welchem Datum Sie immatrikuliert sein müssen.
2) "Wenn ja: könnte ich dann eine Rückzahlung des Semestertickets oder einen Teil davon
beantragen, wenn ich ab Mai/Juni nicht mehr in Hamburg wohne?"
Sie können bei der Fahrgeldstelle des HVV eine Rückerstattung der Kosten des Semestertickets anteilig zum verbleibenden Nutzungszeitraum beantragen, falls Sie sich im laufenden Semester exmatrikulieren:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928391.
Liebe Grüße
Thomas Walter