Hallo,
ich habe vor kurzem meine Bachelorarbeit abgegeben, die ich im Bereich Erziehungswissenschaften Sonderpädagogik abgegeben habe.
Die Exmatrikukalation erfolgt dann ja am Ende des jeweiligen Semesters nachdem der Bachelor bestanden wurde. Da jetzige Semester endet ja am 31.03.
Meine Frage ist: Wenn der Dozent die Arbeit vor dem 31.03. korrigiert und einträgt, aber ich den Antrag auf die Erstellung der Abschlussdokumente erst nach dem 01.04. also im neuen Semester einreiche, bin ich dann (wenn ich den Semesterbeitrag fristgerecht überweise) in dem nächsten Semester SoSe 23 noch immatrikuliert?