Guten Tag,
ich bin seit mehreren Semestern als Promotionsstudentin in der Medizin nach meiner Approbation 2017 weiterhin eingeschrieben gewesen.
Am 17.01.2023 habe ich die mündliche Prüfung/ Verteidigung meiner Doktorarbeit erfolgreich bestanden.
Ich habe im Dekanat des UKE erfragt, wie es nun weitergeht. Die Damen im Dekanat schrieben mir, dass ich im Verlauf Post erhalten würde mit allen Informationen. Und dass meine Pflicht zur Immatrikulation mit der mündlichen Prüfung beendet sei. Die Veröffentlichung der Dissertation sowie Urkundenübergabe stehen noch aus.
Sicherheitshalber frage ich bei Ihnen auch noch einmal nach: Brauche ich mich weiterhin zu immatrikulieren, bis das Promotionsverfahren komplett abgeschlossen ist (bis zur Urkundenübergabe)?
Wenn nein - brauche ich mich zu exmatrikulieren? Oder tue ich einfach nichts und immatrikuliere mich nur nicht neu für das kommende Sommersemester?
Wenn ich die Services, z.B. UHH Join, weiterhin nutzen möchte - und das würde ich gerne - bräuchte ich mich dafür weiter zu immatrikulieren?
Ich bedanke mich bei Ihnen für das geduldige Lesen meiner vielen Fragen,
mit freundlichen Grüßen,
Neele Stuhr-Wulff