Bearbeitet Wartezeit zwischen Erststudium und Master
Liebe Forums-Community,

während der Bewerbung werde ich nach Wartesemestern gefragt. Definiert sind diese als "volle Semester nach Abschluss des Erststudiums bis zum Beginn des gewählten Masterstudiums."

Nach dem Erststudium war ich für ein Zweitstudium eingeschrieben (Studium baute nicht auf dem Erststudium auf). Zählt diese Zeit dann nicht als Wartesemester oder doch?

Danke für eure Hilfe.

Herzliche Grüße
David Schenk
Re: Wartezeit zwischen Erststudium und Master
Lieber Dave.Schen,

Wartesemester sind nur solche Semester, in denen Sie nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren bzw. sind (siehe unten, Uni-ZS §18 Abs. 4).

Die detaillierten Regelungen zur Wartezeit bei der Bewerbung für einen Masterstudiengang an der Universität Hamburg können Sie in §18 der Uni-ZS nochmals nachlesen:
§ 18 Auswahl nach Wartezeit in Masterstudiengängen

(1) Die Auswahl der Studienbewerberinnen und -bewerber innerhalb der Wartezeitquote erfolgt bei der Vergabe der Studienplätze für einen Masterstudiengang nach der Zahl der seit dem Erwerb der Zugangsberechtigung für das angestrebte Masterstudium vergangenen Halbjahre (Wartezeit). Es zählen nur volle Halbjahre vom Zeitpunkt des Erwerbs der Zugangsberechtigung für das angestrebte Masterstudium bis zum Beginn des Semesters, für das die Zulassung beantragt wird. Halbjahre sind die Zeit vom 1. April bis zum 30. September eines Jahres (Sommersemester) und die Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. März des folgenden Jahres (Wintersemester).
(2) Bei Personen, die den Zeitpunkt des Erwerbs der Zugangsberechtigung für das Masterstudium nicht nachweisen, wird keine Wartezeit berücksichtigt
(3) Personen, die sich in der Abschlussphase ihres Studiums für ein Masterstudium bewerben und die Zugangsberechtigung für das angestrebte Masterstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht abgeschlossen haben, werden in der Auswahl nach Wartezeit nicht berücksichtigt.
(4) Von der Gesamtzahl der Halbjahre wird die Zahl der Halbjahre abgezogen, in denen eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule bestand.
(5) Es werden höchstens zehn Halbjahre berücksichtigt.
(6) Bei gleichem Rang entscheidet das Los.
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... df#page=14)
Liebe Grüße
Thomas Walter
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