Bearbeitet Zulassungsbeschränkung Master Geographie
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe kürzlich meinen Bachelor in Geographie an der LMU abgeschloßen. Für das aktuell laufende Wintersemester habe ich mich für einen Platz im Geographie-Masterstudium in Hamburg beworben und wurde jedoch leider abgelehnt. Die Bewerbung erfolgte noch mit einem vorläufigen Transcript of Records. Nun habe ich leider keine Informationen zu einem N.C. oder anderen Auswahlkriterien gefunden. Aus diesem Grund würde ich gerne in Erfahrung bringen ob ich mit meinem Notenschnitt im Bachelor (3.1) überhaupt eine Chance auf einen Platz im Masterstudiengang Geographie im Wintersemester 23/24 habe.

Beste Grüße
Re: Zulassungsbeschränkung Master Geographie
Lieber Geronimo,

1) "Nun habe ich leider keine Informationen zu einem N.C. oder anderen Auswahlkriterien gefunden"

Die Grenzwerte der Zulassungsverfahren für die Masterstudiengänge der Universität Hamburg werden grundsätzlich nicht systematisch erfasst und veröffentlicht. Die von Ihnen gesucht Information wird von uns also regulär nicht veröffentlicht.

Der Grund dafür ist, dass die meisten Masterstudiengänge etwas komplexere Auswahlkriterien haben, sodass man oft nicht einfach eine Note als Grenzwert angeben kann. Die Note des für den Master qualifizierenden Abschlusses stellt häufig nur eines von mehreren Auswahlkriterien dar.

2) Auch für den "M.Sc. Geographie" veröffentlichen wir regulär keine Grenzwerte, auch wenn die Studienplätze für diesen spezifischen Masterstudiengang in der Zulassungsquote nach Leistung nur nach der Note des für den Master qualifizierenden Abschlusses bzw. der vorläufigen Durchschnittsnote vergeben werden.

Sie finden die Auswahlkriterien in den für den Studiengang einschlägigen Bewerbungsinformationen im Abschnitt "Auswahlkriterien" (siehe S.3 Bewerbungsinformationen für den Studiengang M.Sc. Geographie).

3) Ich kann Ihnen bezüglich der von Ihnen genannten Note ("Notenschnitt im Bachelor (3.1)") allerdings mitteilen, dass mit dieser Note eher geringe Chancen auf eine Zulassung bestehen, da die oder der letzte zugelassene Bewerber*in normalerweise eine Note im Zweier-Bereich hat. Im Verfahren des Wintersemesters 2022/23 lag dieser Grenzwert für die Zulassung nach Leistung bei 2,1.

Natürlich ist eine Zulassung in einem zukünftigen Bewerbungsverfahren dennoch möglich, da wir die Noten der Bewerber*innen und das Annahmeverhalten der zugelassen Bewerber*innen nicht zuverlässig prognostizieren können. Ich kann Ihnen daher nur den Rat geben, es einfach zu versuchen und eine Bewerbung einzureichen.

4) Abschließend noch der Hinweis, dass 10% der Studienplätze für unserer Master über die Zulassungsquote nach Wartezeit vergeben werden. Da es sich hierbei allerdings nur um 3-4 Studienplätze handelt, ist es noch schwerer, Prognosen für zukünftige Bewerbungsverfahren abzuleiten. Im Wintersemester 2022/23 lag der Grenzwert nach Wartezeit bei zwei Wartesemestern. Als Wartesemester zählen allerdings nur vollständige Semester nach Abschluss des Bachelorstudiums, in denen keine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule besteht.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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