Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich zum Wintersemester 2023/24 für Psychologie (B.Sc.) einschreiben. Vor einem Jahr habe ich in den USA das Internationale Baccalaureate erfolgreich abgeschlossen und damit meine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erhalten. Mein umgerechneter NC beträgt 1,2.
Ich habe nun einige Fragen zur Vorprüfungsdokumentation sowie zur Bewerbung für den Studienplatz:
1. Um meinen NC weiter zu verbessern, möchte ich am Studieneignungstest für Psychologie teilnehmen. Nach meinem Kenntnisstand ist das nur möglich, wenn ich im Bewerbungsverfahren den deutschen Bewerbern gleichgestellt bin. Ich bin zwar Deutsche (und auch Amerikanerin / doppelte Staatsbürgerschaft), habe aber eine ausländische HZB. Bedeutet dies, dass ich bei der Bewerbung deutschen Bewerbern gleichgestellt bin, oder ausländischen Bewerbern?
2. Soweit ich das verstanden habe, ist es möglich, sich gleichzeitig für bis zu drei DoSV Fächer zu bewerben. Könnte ich mich auch für ein DoSV Fach (z.B.: Psychologie) und zugleich für ein nicht-DoSV Fach (z.B.: Soziologie) bewerben?
3. Ich habe vor sechs Wochen mein Zeugnis zur Vorprüfung bei STiNE hochgeladen. Nun steht im online Status "akzeptiert". Bedeutet dies, dass mein Zeugnis anerkannt ist? Wenn nicht, wann kann ich mit einer Antwort rechnen und wo sehe ich das Prüfungsergebnis?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Lea Kloss
Liebe Lea Kloss,
1) "Ich bin zwar Deutsche (und auch Amerikanerin / doppelte Staatsbürgerschaft), habe aber eine ausländische HZB."
Alle Bewerber*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft bewerben sich in der EU-Quote, d.h. in der gleichen Zulassungsquote, in der sich auch alle EU-Bürger*innen und alle Bewerber*innen, die Deutschen gleichgestellt sind, bewerben müssen.
Dies gilt unabhängig von weiteren Staatsangehörigkeiten und unabhängig vom Land der Hochschulzugangsberechtigung.
Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie gelten ggf. abweichende Regelungen der Stiftung für Hochschulzulassung (s.u.)
2) "Soweit ich das verstanden habe, ist es möglich, sich gleichzeitig für bis zu drei DoSV Fächer zu bewerben."
Ja.
3) "Könnte ich mich auch für ein DoSV Fach (z.B.: Psychologie) und zugleich für ein nicht-DoSV Fach (z.B.: Soziologie) bewerben?"
Nein.
Eigentlich ist an der Universität Hamburg immer nur eine Bewerbung pro Semester möglich. Die von Ihnen abgesprochene Reglung für die DoSV-Studiengänge ist also eine Ausnahme von dieser allgemeinen Regel.
Sie können sich also entweder für bis zu drei DoSV-Studiengänge oder einen Nicht-DoSV-Studiengang bewerben.
Zusätzlich zu einer Nicht-DoSV-Bewerbung bzw. bis zu drei DoSV-Bewerbungen ist auch noch die Teilnahme an Bewerbungsverfahren für die Studiengänge des Zentrale Vergabeverfahrens (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie möglich, da es sich um ein gesondertes Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung handelt (www.hochschulstart.de).
4) "Nun steht im online Status "akzeptiert". Bedeutet dies, dass mein Zeugnis anerkannt ist?"
Nein. Der Status "akzeptiert" bedeutet, dass der Antrag angenommen wurde und bearbeitet wird, und drückt nicht das Ergebnis des Anerkennungsprozesses aus.
5) "Wenn nicht, wann kann ich mit einer Antwort rechnen und wo sehe ich das Prüfungsergebnis?"
Das Ergebnis wird Ihnen nach dem Abschluss der Bearbeitung in Ihrem STiNE-Account unter Bewerbung -> Dokumente in Form eines Prüfberichts zur Verfügung gestellt werden.
Einen genauen Termin, bis wann die Bearbeitung abgeschlossen sein wird, kann ich Ihnen leider nicht nennen, da dies von dem individuellen Bildungsabschluss abhängt. In manchen Fällen ist zur Klärung offener Fragen ein Kontakt mit externen Stellen notwendig, was die Bearbeitungszeit um ein paar Wochen verlängern kann.
Ich versichere Ihnen aber, dass meine zuständigen Kolleg*innen alle Anträge so schnell wie möglich prüfen. Momentan müssen Sie sich aber bitte noch etwas gedulden.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) "Ich bin zwar Deutsche (und auch Amerikanerin / doppelte Staatsbürgerschaft), habe aber eine ausländische HZB."
Alle Bewerber*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft bewerben sich in der EU-Quote, d.h. in der gleichen Zulassungsquote, in der sich auch alle EU-Bürger*innen und alle Bewerber*innen, die Deutschen gleichgestellt sind, bewerben müssen.
Dies gilt unabhängig von weiteren Staatsangehörigkeiten und unabhängig vom Land der Hochschulzugangsberechtigung.
Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie gelten ggf. abweichende Regelungen der Stiftung für Hochschulzulassung (s.u.)
2) "Soweit ich das verstanden habe, ist es möglich, sich gleichzeitig für bis zu drei DoSV Fächer zu bewerben."
Ja.
3) "Könnte ich mich auch für ein DoSV Fach (z.B.: Psychologie) und zugleich für ein nicht-DoSV Fach (z.B.: Soziologie) bewerben?"
Nein.
Eigentlich ist an der Universität Hamburg immer nur eine Bewerbung pro Semester möglich. Die von Ihnen abgesprochene Reglung für die DoSV-Studiengänge ist also eine Ausnahme von dieser allgemeinen Regel.
Sie können sich also entweder für bis zu drei DoSV-Studiengänge oder einen Nicht-DoSV-Studiengang bewerben.
Zusätzlich zu einer Nicht-DoSV-Bewerbung bzw. bis zu drei DoSV-Bewerbungen ist auch noch die Teilnahme an Bewerbungsverfahren für die Studiengänge des Zentrale Vergabeverfahrens (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie möglich, da es sich um ein gesondertes Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung handelt (www.hochschulstart.de).
4) "Nun steht im online Status "akzeptiert". Bedeutet dies, dass mein Zeugnis anerkannt ist?"
Nein. Der Status "akzeptiert" bedeutet, dass der Antrag angenommen wurde und bearbeitet wird, und drückt nicht das Ergebnis des Anerkennungsprozesses aus.
5) "Wenn nicht, wann kann ich mit einer Antwort rechnen und wo sehe ich das Prüfungsergebnis?"
Das Ergebnis wird Ihnen nach dem Abschluss der Bearbeitung in Ihrem STiNE-Account unter Bewerbung -> Dokumente in Form eines Prüfberichts zur Verfügung gestellt werden.
Einen genauen Termin, bis wann die Bearbeitung abgeschlossen sein wird, kann ich Ihnen leider nicht nennen, da dies von dem individuellen Bildungsabschluss abhängt. In manchen Fällen ist zur Klärung offener Fragen ein Kontakt mit externen Stellen notwendig, was die Bearbeitungszeit um ein paar Wochen verlängern kann.
Ich versichere Ihnen aber, dass meine zuständigen Kolleg*innen alle Anträge so schnell wie möglich prüfen. Momentan müssen Sie sich aber bitte noch etwas gedulden.
Liebe Grüße
Thomas Walter