Teilzeit Studium

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Baz1971
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Registriert: Do 23. Feb 2023, 11:20

Bearbeitet Teilzeit Studium

Beitrag von Baz1971 »

Sehr geehrtes Campus Center Team,

da ich noch nicht genau weiß, ob mir Module aus dem Ausland angerechnet werden können, kann ich noch nicht genau sagen, ob ich für das SoSe23 ein Teilzeitstudium beantragen möchte oder nicht.
Aus diesem Grund, stelle ich mir folgende Fragen:

1. Wenn ich also während des Semesters feststelle, dass ein Teilzeitstudium sinnvoll wäre, bis wann muss ich dann spätestens (rückwirkend zum 01.04.23) einen Antrag stellen?

2. Angenommen ich merke bereits nach einem Hochschulsemester (6 Monate) in Teilzeit, dass ich von dem Zeitpunkt an wieder in Vollzeit gehen kann. Wäre es dann theoretisch möglich ein Hochschulsemester in Teilzeit zu studieren und dann wieder auf Vollzeit zu springen, auch wenn ein Teilzeitstudium für 2 Hochschulsemester angedacht ist?

Über eine Rückmeldung freue ich mich.

Mit herzlichen Grüßen,

Dilan Dogan
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Teilzeit Studium

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Dilan Dogan,

1) "Wenn ich also während des Semesters feststelle, dass ein Teilzeitstudium sinnvoll wäre, bis wann muss ich dann spätestens (rückwirkend zum 01.04.23) einen Antrag stellen?"

Der Antrag auf ein Teilzeitstudium ist während des gesamten Semesters noch möglich.

Da die Antragsfrist vor dem Semester liegt, ist allerdings i.d.R. eine Verspätungsgebühr zu zahlen.

Sie finden alle relevanten Informationen zum Teilzeitstudium und zum Antragsprozess unter www.uni-hamburg.de/teilzeit.

2) "Angenommen ich merke bereits nach einem Hochschulsemester (6 Monate) in Teilzeit, dass ich von dem Zeitpunkt an wieder in Vollzeit gehen kann. Wäre es dann theoretisch möglich ein Hochschulsemester in Teilzeit zu studieren und dann wieder auf Vollzeit zu springen, auch wenn ein Teilzeitstudium für 2 Hochschulsemester angedacht ist?"

Ja, aber dann würden Sie nicht von der Regelung profitieren, dass zwei Semester im Teilzeitstudium als ein Fachsemester gezählt werden.
Der Grund dafür ist, dass es keine halben Fachsemester geben kann. Somit würde das eine Semester, welches Sie in diesem Szenario in Teilzeit studiert haben, als ein reguläres Fachsemester gezählt werden.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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