Bearbeitet Lehramt - Bachelorstudium aus England
Guten Tag,

Ich interessiere mich im Moment für den Lehramt an Gymnasien Masterstudium mit der Fachkombination Franzözisch und Englisch. Ich habe mein Bachelorstudium in England abgeschlossen und zwar Moderne Fremdsprachen und Kulturen mit dem Schwerpunkt Deutsch und Franzözisch. Das Studium ist bei anabin.de anerkannt. Ich bin Englisch Muttersprachlerin und habe 2 Jahre Berufserlebnis, Englisch also Fremdsprache zu unterrichten.

Ich will nur wissen wie ich das umgehen soll, für so einen Masterstudium zu bewerben; wäre das möglich einfach direkt den Lehramt Masterstudium anzufangen oder muss ich zuerst noch ein Bachelorteil machen?

Ich kann Ihnen gerne alle relevanten Dokumente, wie z.B. meine Zeugnisabschrift, zusenden um mehr dazu zu wissen.

Vielen Dank,
Madelin Childs
Re: Lehramt - Bachelorstudium aus England
Liebe*r MChilds99,

1) "... wäre das möglich einfach direkt den Lehramt Masterstudium anzufangen"

Nein. Eine Zugangsvoraussetzung, die für alle unsere Master-Lehramtsstudiengänge gilt, ist, dass zuvor ein passender Bachelorstudiengang studiert wurde.

Nach Ihren Angaben haben Sie allerdings keinen Bachelor-Lehramtsstudiengang des erforderlichen KMK-Lehramtstyps 4 studiert.

Sie finden die detaillierten Informationen für eine Bewerbung für einen Master-Lehramtsstudiengang der Universität Hamburg auf folgender Webseite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html.

2) Um den Masterstudiengang Lehramt für die Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien), der den alten Master "Lehramt an Gymnasien" ab dem kommenden Bewerbungsverfahren ersetzt wird, studieren zu können, müssen Sie also zunächst einen Bachelor-Lehramtsstudiengang des KMK-Lehramtstyps 4 studieren.

Wenn Sie dies an der Universität Hamburg tun wollen, müssten Sie sich für das erste Fachsemester des Studiengangs B.Ed. Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) bewerben.

3) Es ist prinzipiell möglich, dass Sie die Studiendauer des B.Ed. Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) durch die Anerkennung vorhandener Leistung verkürzen können, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in dem Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.

Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. Fachspezifischen Bestimmungen der Teilstudiengänge des Studiengangs anschauen, den Sie an der Universität Hamburg studieren wollen: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... aenge.html. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html

Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.

Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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